Aufgabengebiet
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- Vollzug des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes und der, auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, Verordnungen, wie Verpackungs-
verordnung, Batterieverordnung, Altautoverordnung usw.
- Vollzug der Nachweisverordnung, insbesondere Erteilung von Erzeuger-, Beförderer- und Entsorgernummern, Freistellungs- und Entsorgungsnachweis, Transport- und Maklergenehmigungen, Kontrolle der Übernahme- und Begleitscheine
- Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung bzw. -verwertung und Einleiten von
Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstößen, Tätigen von Anzeigen bei Straftatverdacht
- Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes, Überwachung der Einhaltung der
Bioabfallverordnung und Klärschlammverordnung
- Anordnungen im Einzelfall (Erlass von Bescheiden, die zur ordnungsgemäßen Entsorgung
von Abfällen verpflichten)
- Überwachung und Sanierung von Altlaststandorten und Altlastflächen
- Koordinierung der Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen
- Deponiesanierung und -überwachung
- Abgabe von Stellungnahmen zu Verfahren nach anderen Rechtsvorschriften
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