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Vogtlandkreis aktuell

Bildungs-und Teilhabepaket





Anträge können Sie auf dieser Seiten unten herunterladen

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?


Oft lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, Unterricht in der Musikschule nehmen, am gemeinsamen Mittagessen in der Schule teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind.

Mit dem Bildungspaket sollen diese Kinder unterstützt werden. Ziel ist es, Kinder aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit zu geben, an Lern- und Freizeitangeboten teilzuhaben, um Ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Wer erhält Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die selbst bzw. deren Eltern, eine der folgenden Leistungen beziehen:
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen
Welche Leistungen gibt es?

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen, erhalten Zuschüsse für:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • außerschulische Lernförderung bei Versetzungsgefährdung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Eigenanteil: 1,- Euro je Mittagessen)
  • Schülerbeförderung
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Tagespflege betreut werden, erhalten Unterstützung bei:

  • Ausflügen und mehrtägigen Fahrten
  • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung (Eigenanteil: 1,- Euro je Mittagessen)
Weiterhin können Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahre ein Budget von 10,- Euro monatlich für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten. Hiervon können beispielsweise Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Gebühren für den Musikschulunterricht oder aber auch Ferienfreizeiten finanziert werden.

Wo und Wie erhalte ich die Leistungen?

Antragsformulare sind in allen Dienststellen des Jobcenters Vogtland, im Sozialamt, den Außenstellen des Sozialen Dienstes, im Ordnungsamt sowie in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich und können dort auch wieder abgegeben werden.

Sie können die Anträge auch auf dieser Seite unten herunterladen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind folgendermaßen zu erreichen: Für Bezieher von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter Vogtland zuständig und erreichbar über seine Dienststellen sowie der zentralen

Servicenummer: 03741/23 2600

Postanschrift: Jobcenter Vogtland Engelstraße 9 08523 Plauen

E-Mail: jobcenter-vogtland.team741@jobcenter-ge.de

Für Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe ist das Landratsamt - Sozialamt zuständig, und erreichbar über

Telefon: 03741/ 392 3115

Postanschrift:
    Landratsamt Vogtlandkreis
    Bildung und Teilhabe
    Friedrich-Naumann-Straße 5
    08209 Auerbach
E-Mail: landratsamt@vogtlandkreis.de

Für Asylbewerberleistungen ist das Landratsamt - Ordnungsamt zuständig und erreichbar über die

Postanschrift:
    Landratsamt Vogtlandkreis
    Ordnungsamt
    SG Asylbewerberleistungen/Unterbringung
    Europaratstraße 4
    08523 Plauen


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisblättern und Antragsformularen:

Stand: Mai 2016

 



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