Amtliche Kfz - Kennzeichen: Abweichungen
von den angegebenen Maßen sind nur nach vorheriger Genehmigung der Kfz-Zulassung möglich.
Schrifthöhe
Höhe des Kennzeichens
Breite
maximal
Euro-Kennzeichen
75 mm
110 mm
520 mm
75 mm
200 mm
340 mm
Leichtkrafträder mit bbH bis
80 km/h und Zugmaschinen mit bbH bis 40 km/h und
Anhänger mit bbH bis 40 km/h (wenn
Geschwindigkeitsschild gem. § 58 die betreffende Höchstgeschwindigkeit
kennzeichnet) [bbH ==> bauartbestimmte Höchstgeschindigkeit]
49 mm
130 mm
255 mm
Kennzeichenschilder
Problem: Aus Bauart
bedingten Gründen kann an Ihrem Fahrzeug ein regelgerechtes Euro-Kennzeichen
nicht angebracht werden.
Benötigt werden:
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein
Vorsprache:
Eine Vorsprache ist - zusammen mit
dem Fahrzeug - erforderlich (s. u.).
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 56,20
¤.
Sie kann auch per ec-cash (Lastschrift) entrichtet
werden.
Rechtliche Voraussetzungen:
Seit dem 01.11.2000 sind amtliche
Kennzeichen nur noch entsprechend den Anlagen V a ff zur StVZO als
Euro-Kennzeichen zulässig.
Ist das
normale Kennzeichen am Fahrzeug nicht anzubringen bzw. hat der technische
Sachverständige im Gutachten (ggf. Ziff. 33 des
Fahrzeugbriefes) Angaben zu abweichenden Kennzeichengrößen gemacht, kann durch
eine Ausnahmegenehmigung ein Kennzeichen anderer Größe zugelassen werden.
Hierzu ist das Fahrzeug auf jeden Fall der Zulassungsstelle vorzuführen.
Die
gesetzlichen Bestimmungen verlangen, dass zunächst bauliche Veränderungen am
Fahrzeug vorzunehmen sind, die die Anbringung eines normalen Kennzeichens
erlauben, bevor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Dies darf aber keinen
unzumutbaren Aufwand verursachen. Die Entscheidung hierüber trifft die
Zulassungsstelle im Rahmen einer Begutachtung des Fahrzeuges. Fotos, technische
Beschreibungen etc. reichen wegen der Sachlage im Einzelfall und der
notwendigen Identifizierung des Fahrzeuges hierzu nicht aus.