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Busunternehmer



Fachkundeprüfung Omnibusunternehmer

Wer benötigt diese Fachkundeprüfung?

Jeder Unternehmer, welcher gewerbsmäßig Personenbeförderung mit Omnibussen oder Kleinbussen (über 9 Sitzplätze einschließlich Fahrer) durchführt, muss die subjektiven Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen.

Unterschiedliche Verkehrsarten:

Linienverkehr
Regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung zu bestimmten regelmäßigen Zeiten, wobei die Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen zu- oder aussteigen können.

Gelegenheitsverkehr
Gelegenheitsverkehr ist nicht Linienverkehr oder grenzüberschreitender Linienverkehr. Er ist auch dann noch Gelegenheitsverkehr, wenn er mit einer gewissen Häufigkeit durchgeführt wird. Dieser Verkehr ist z.B. Ausflugs- oder Ferienzielreiseverkehr.
Auch für die Durchführung eines solchen Verkehrs mittels eines Kleinbusses sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung wie der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung zu erfüllen.

Persönliche Anforderungen:
Persönliche Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Unternehmer das Unternehmen unter Beachtung der für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften führt und die Allgemeinheit beim Betrieb des Unternehmens vor Schäden und Gefahren bewahrt werden kann.

Finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind. Es müssen Eigenmittel in der gesetzlich bestimmten Höhe nachgewiesen und durch einen Notar oder einen Steuerberater bestätigt werden.

Fachlich geeignet ist der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person, welche über die zur Führung eines solchen Unternehmens (nicht Taxi- und / oder Mietwagenunternehmens) erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Der Nachweis der fachlichen Eignung kann durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der IHK oder durch den Nachweis einer mindestens 5-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (nicht Taxi- oder Mietwagenunternehmen) erbracht werden.

Prüfungsinhalte:
u.a. Berufsbezogenes Recht, kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, technischer Betrieb und Betriebsführung, Straßenverkehrsrecht, Unfallverhütung
Die Lehrgänge werden in Eigenverantwortung von Fachverbänden und anderen Veranstaltern durchgeführt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der eigenständigen Vorbereitung auf die Prüfungen mittels einschlägiger Literatur.

Nähere Informationen zu den Prüfungen und Terminen erhalten Sie bei Ihrer IHK.

 



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