Netzwerk für Kinderschutz/Frühe Hilfen Vogtlandkreis
Alle Kinder haben das Recht gesund und umsorgt aufzuwachsen.
Aus diesem Grund ist es uns im Vogtlandkreis ein besonderes Anliegen, das gesunde körperliche, geistige und seelische Aufwachsen von Kindern zu unterstützen und zum Wohl der Kinder in unserer Region beizutragen.
Alle Familien mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren sowie schwangere Frauen sind die Hauptzielgruppe des Netzwerkes.
Im Sinne von Frühen Hilfen sollen unsere Angebote neben den leiblichen Elternpaaren auch Pflege-, Adoptiv-, Großeltern sowie Patchwork - Familien und ihre Kinder erreichen.
Frühe Hilfen sind Angebote, die ab dem Säuglingsalter schnell und passgenau greifen können. Das Selbsthilfepotential und die Erziehungskompetenz von Eltern wird somit bedarfsgerecht unterstützt und gefördert.
Natürlich beraten wir Sie gern zu weiteren Fragen des Kindeswohls. Unter nachfolgendem Link können Sie sich anhand von Informationsmaterialien zum Kindeswohl informieren.
Materialien für den Umgang zum Kindeswohl
Adressaten des vogtländischen Netzwerkes für Kinderschutz sind außerdem die Netzwerkpartner. Dazu gehören unter anderem Berufsgruppen, Fachkräfte und Kontaktpersonen, welche aufgrund ihrer Profession oder ihrem Ehrenamt (z. B. Jugendfeuerwehr, Seelsorger) mit Schwangeren und Familien und deren Kindern arbeiten.
Netzwerkkoordinatorin:
Lilly Schwarzburger, Tel: 037 41 - 392 34 48,
E-mail: schwarzburger.lilly@vogtlandkreis.de
1. Gemeinsam Hand in Hand - ein Angebot der Frühen Hilfen
Unsere Familienbegleiterinnen informieren und beraten auf Wunsch alle Familien mit Neugeborenen zu Fragen staatlicher Unterstützung, zu Anträgen sowie zu regionalen Angeboten und Hilfen.
Sie sind Lotsen durch die Behörden- und Vereinsstruktur des Vogtlandkreises und können Ansprechpartner (z. B. Familienhebammen, Familiengesundheits- und -kinderkrankenpflegerinnen)vermitteln sowie Übergänge begleiten.
Kontaktmöglichkeiten und regionale Zuständigkeiten der Familienbegleiterinnen
Aufgabenspektrum der Familienbegleiterinnen
2. Allgemeine Beratung
Sowohl Netzwerkpartner als auch Bürger können sich unter den nachstehend aufgeführten Kontaktdaten zu Themen des Kinderschutzes, Vermittlung von Kontaktpersonen, der Elternzeit sowie Fragen rundum Geburt und das Zusammenwachsen als Familie informieren.
Beratung als Insoweit erfahrende Fachkräfte
Seit dem 01.07.2012 steht Ihnen das Team des Netzwerkes für Kinderschutz unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten sowie unter
E-mail: kinderschutz@vogtlandkreis.de
während der Sprechzeiten des Jugendamtes als Insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß Artikel 1, § 4 BKiSchG für Berufsgeheimnisträger zur Verfügung.
Das heißt, die nachfolgend aufgeführten Professionen haben zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft.
Sie sind befugt, hierfür erforderliche Daten pseudonymisiert zu übermitteln.
Berufsgeheimnisträger sind:
- Ärztinnen/ Ärzte, Hebammen/ Entbindungspfleger oder Angehörige eines anderen Heilberufes mit staatliche Ausbildung
- Berufspsychologinnen/ -psychologen mit staatliche anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung
- Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder JugendberaterInnen
- BeraterInnen für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist
- Mitgliedern oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
- staatlich anerkannte SozialarbeiterInnen/ -pädagogInnen
- LehrerInnen an öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schulen
Aufgaben der insoweit erfahrenen Fachkraft sind: Beratung und Begleitung.
Ausgehend vom Auftrag/ Anliegen sammelt die insoweit erfahrene Fachkraft im Gespräch mit der Einrichtung/ dem Dienst Informationen zum Kind, den Eltern/ Sorgeberechtigten, der Beziehung zwischen Kind und Eltern/ Sorgeberechtigten, zum Umfeld, zu bisherigen Hilfen sowie Ressourcen der Eltern/ Sorgeberechtigten und dem Kind.
Ausgehend von den vorhandenen Informationen erfolgt eine Analyse, daraus resultierend die Planung des weiteren Vorgehens (Schutzplan) sowie ggf. die Information an unser Jugendamt bei akuter Gefährdung durch die falleinbringende Person.
3. Beratung/Meldung in Not- und Krisensituationen
Ansprechpartner bei Not- und Krisensituationen in Bezug auf Kindeswohlgefährdung sind die Mitarbeiter des Jugendamtes/Soziale Dienste - Bereich Erziehungshilfen:
Kontaktmöglichkeiten/Ansprechpartner im zuständigen Sachgebiet des Jugendamtes/Soziale Dienste - Bereich Erziehungshilfen
Im Sinne einer fachlichen Beratung und Rücksprache können auch die unter nachfolgendem Link "Liste Fachkräfte Kindeswohlgefährdung" aufgeführten Fachkräfte einbezogen werden.
Liste Fachkräfte Kindeswohlgefährdung
Im Handbuch des Deutschen Jugendinstitutes "Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialdienst" werden u.a. grundlegende Begrifflichkeiten, Gefährdungsaspekte, Handeln bei Kindeswohlgefährdungen und Umgang mit Belastungen ausführlich beschrieben.
Handbuch Deutsches Jugendinstitut zur Kindeswohlgefährdung