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Vogtlandkreis aktuell

Verwarnung wegen Ordnungswidrigkeiten



Für geringfügige Verstöße wird dem Betroffenen nach der Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht ein Verwarnungsgeld angeboten. Ist der Betroffene damit einverstanden und zahlt das Verwarngeld, ist das Verfahren abgeschlossen. Es kann dann nicht mehr aus sachlichen Gründen (z.B. andere Tatumstände) wieder aufgenommen werden.

Ist der Betroffene nicht mit der Verwarnung einverstanden, gilt das Verfahren nicht mehr als "geringfügig". Somit erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid, gegen welchen der Betroffene die Möglichkeit hat, Einspruch einzulegen und die Tatumstände nochmals prüfen zu lassen.

 



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