Aufgabengebiet
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Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben als Schulträger verwaltet das Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport die eigenen Bildungseinrichtungen und ist zuständig für Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer kreiseigenen Schule. Weiterhin ist das Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport zuständig für die Durchführung der Schulpflicht gemäß Schulgesetz und trifft Entscheidungen über das Ruhen der Schulpflicht nach § 29 (1) Schulgesetz.
Weiterhin ist das Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport zuständig für die finanzielle Unterstützung vo Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung (Sächsische Unterbringungsverordnung - SächsUVO).
Seit 1. August 2001 ist das Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport zuständig für die Schulnetzplanung des Vogtlandkreises.
Das Sachgebiet Ausbildungsförderung berät, bearbeitet und entscheidet Anträge zur Ausbildungsförderung (BaföG).
Das Sachgebiet Kultur und Sport ist zuständig für die Koordinierung der Kultur- und Sportarbeit sowie für die Bearbeitung entsprechender Fördermittelanträge
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