Aufgabengebiet
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Gesundheits- und Sozialwesen
Der Bereich Gesundheit und Soziales besteht aus folgenden 4 Ämtern:
Sozialamt
Jugendamt
Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Die Hauptaufgaben sind die Gewährung von Leistungen in der Sozialhilfe und in der Jugendhilfe, der öffentliche Gesundheitsdienst und die Lebensmittelüberwachung. In den Ämtern wird eine Vielzahl einzelner Aufgaben, die sich aus Bundes- und Landesgesetzen ergeben, im Bereich der Daseinsfürsorge erfüllt. Ebenso gehören Sozial-, Gesundheits- und Jugendhilfeplanung zu Schwerpunkten der Arbeit. Dem Dezernat ist das Versicherungsamt und die Betreuungsbehörde zugeordnet. Im Sozialamt ist die Wohngeldstelle verankert. Eine Einzelübersicht der Aufgaben des Dezernates ist im Artikel "Gesamtübersicht Arbeitsaufgaben Dezernat Gesundheit und Soziales" dargestellt.
Aufgaben Beigeordneter für Bereich Gesundheit und Soziales
- Führung und Leitung des Bereiches Gesundheit und Soziales
- Vorbereitung Ausschusssitzungen und Kreistag für den Fachbereich
- Investitionsförderung von Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- Zusammenarbeit mit Trägern der Jugend- und Sozialhilfe
- Übertragung von Pflichtaufgaben an Träger der Wohlfahrtspflege
- Grundsatzfragen Förderung in der Jugend- und Sozialhilfe
- Führung und Koordination Sozialplanung
- Öffentlichkeitsarbeit
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