Aufgabengebiet
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- Durchführung der Verfahren nach dem Vermögensgesetz sowie dem
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz bis einschließlich 31.12.2000
- Durchführung der Verfahren nach der Grundstücksverkehrsordnung
- Durchführung der Verfahren zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für unbekannte Grundstückseigentümer gemäß Art. 233 § 2 (3) EGBGB und § 11 b VermG
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