Aufgabengebiet
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Arten- und Biotopschutz:
- Vollzug der Bestimmungen zum Schutz besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten beim
Handel, Ein- und Ausfuhr, Haltung und Zucht nach Landes- Bundes- und EU-Recht
(SächsNatSchG), BNatSchG, BArtSchVO, FFH- und SPA-Richtlinie); Erteilung von
Genehmigungen und Befreiungen, Durchführung von Kontrollen und Bußgeldverfahren, Erlass
von Einzel-anordnungen, Führung von Verzeichnissen, Erarbeitung von Stellungnahmen als
TÖB
Schutzgebietsbearbeitung:
- Bearbeitung festgesetzter Schutzgebiete nach SächsNatSchG, Durchsetzung von Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen, Einhaltung der Schutzgebiets-VO; Bearbeitung einstweilig
gesicherter Objekte und Neuausweisungen, Erarbeitung von Rechts-VO, Erlass von Einzel-VO,
Ahndung von Ordnungs-widrigkeiten, Kennzeichnung der Schutzgebiete und Einzelobjekte,
Erteilung von Befreiungen, Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren,
Bearbeitung von Stellungnahmen
- Eingriffsregelung, Landschaftsplanung, Naturschutz außerhalb von Schutzgebieten,
Bearbeitung von Fördermittelanträgen:
- Bearbeitung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Bauanträgen und Bauleit-
planung, Festsetzung und Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Bearbeitung
Grünordnungs-, landschaftspflegerischen Begleit- und Landschaftsplänen
- Bearbeitung von Landschaftsrahmen-, Landesentwicklungs- und Regionalplänen,
Abbau von Bodenschätzen
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen für Biotop- und Landschaftspflege,
Biotopgestaltung, Artenschutz, Vertragsnaturschutz und Förderprogramme der Landwirtschaft
- Kontrolle und Erlass von Einzelanordnungen

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