Aufgabengebiet
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- Genehmigung von Gewässerausbaumaßnahmen, Anlagen in, an, über und unter oberirdischen
Gewässern, Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen
- Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung der oberirdischen Gewässer und des
Grundwassers
- Schutz der Gewässer insbesondere durch Überwachung der Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (Heizöllagerungen, Tankstellen, landwirtschaftliche Anlagen
usw.)
- Gewässeraufsicht und Gefahrenabwehr
- Führung von Rechtssetzungsverfahren zum Erlass und zur Änderung von Schutz- und
Überschwemmungsgebieten sowie Gewässerrandstreifen
- Abgabe von Stellungnahmen zu Verfahren nach anderen Rechtsvorschriften
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