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Vogtlandkreis aktuell

Staatsangehörigkeitsurkunde



Staatsangehörigkeitsurkunde

Ausstellung einer Urkunde, die den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder den Besitz der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt.

Beschreibung:

Deutschen Staatsangehörigen und Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann auf Antrag eine Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt werden, mit der der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt wird. Der Antrag ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamtes Vogtlandkreis einzureichen.
Antragsvordrucke sind im Landratsamt zu erhalten.
Im Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde sind die persönlichen Daten des Antragstellers bis zum Jahr 1950 zurück darzulegen. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, dass er und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1950 von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger (Deutscher) behandelt wurde.
Das bedeutet, dass der Antragsteller zunächst seine Abstammungsverhältnisse nachweisen muss. Hierzu sind regelmäßig Geburtsurkunden und gegebenenfalls Heiratsurkunden des Antragstellers erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage von Heiratsurkunden der Eltern bzw. deren Scheidungsurteil in Betracht. Weiterhin kann durch Vorlage des ungültigen DDR-Personalausweises i. V. mit dem bundesdeutschen Personalausweis die deutsche Staatsangehörigkeit glaubhaft gemacht werden. Weitere Personenstandsurkunden kann die Staatsangehörigkeitsbehörde bei Bedarf nachfordern. Zusätzlich zu den vorgenannten Personenstandsurkunden hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und seine Vorfahren, jemals als Deutsche behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller in jeder Hinsicht behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen Behörden und Stellen einholen (z. B. bei Meldebehörden, Passbehörden, Standesämter, Wehrmachtsauskunftsstellen, Heimatauskunftsstellen usw.).

Wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt.

Voraussetzungen:

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Erforderliche Unterlagen:

Antragsvordrucke sind bei jeder Staatsangehörigkeitsbehörde zu erhalten.

Kosten: 25,00 EUR

Rechtsgrundlagen:

Staatsangehörigkeitsgesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschriften in Staatsangehörigkeitssachen. Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden

Stand: 01.01.2004

 



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