Staatsangehörigkeitsurkunde
Ausstellung einer Urkunde, die den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
oder den Besitz der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche
Staatsangehörigkeit bestätigt.
Beschreibung:
Deutschen Staatsangehörigen und Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
kann auf Antrag eine Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt werden, mit der der
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. die Rechtsstellung als Deutscher
ohne deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt wird. Der Antrag ist bei der
Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamtes Vogtlandkreis einzureichen.
Antragsvordrucke sind im Landratsamt zu erhalten.
Im Antrag auf
Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde sind die persönlichen Daten des
Antragstellers bis zum Jahr 1950 zurück darzulegen. Der Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder
glaubhaft macht, dass er und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine
Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1950 von deutschen
Stellen als deutscher Staatsangehöriger (Deutscher) behandelt wurde.
Das
bedeutet, dass der Antragsteller zunächst seine Abstammungsverhältnisse
nachweisen muss. Hierzu sind regelmäßig Geburtsurkunden und gegebenenfalls
Heiratsurkunden des Antragstellers erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die
Vorlage von Heiratsurkunden der Eltern bzw. deren Scheidungsurteil in Betracht.
Weiterhin kann durch Vorlage des ungültigen DDR-Personalausweises i. V. mit dem
bundesdeutschen Personalausweis die deutsche Staatsangehörigkeit glaubhaft
gemacht werden. Weitere Personenstandsurkunden kann die
Staatsangehörigkeitsbehörde bei Bedarf nachfordern. Zusätzlich zu den
vorgenannten Personenstandsurkunden hat der Antragsteller glaubhaft zu machen,
von welchen deutschen Stellen er und seine Vorfahren, jemals als Deutsche
behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller
in jeder Hinsicht behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen
Behörden und Stellen einholen (z. B. bei Meldebehörden, Passbehörden,
Standesämter, Wehrmachtsauskunftsstellen, Heimatauskunftsstellen usw.).
Wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit
(Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die beantragte
Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt.
Voraussetzungen:
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als
Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Erforderliche Unterlagen:
Antragsvordrucke sind bei jeder Staatsangehörigkeitsbehörde zu erhalten.
Kosten: 25,00 EUR
Rechtsgrundlagen:
Staatsangehörigkeitsgesetz, Allgemeine
Verwaltungsvorschriften in Staatsangehörigkeitssachen. Verordnung über die
Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden
Stand: 01.01.2004