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Vogtlandkreis aktuell

Benutzung des Archivs



Die Benutzung des Archivs ist gebührenpflichtig.

Die Höhe der Gebühren regelt: Die Benutzung des Historischen Archivs ist in der Archivsatzung des Vogtlandkreises geregelt.

Als Benutzung des Archivgutes gelten:
  1. Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal
  2. Einsichtnahme in die Findbücher und sonstigen Findhilfsmittel
  3. Einsichtnahme in Archivgut
Für die Benutzung ist ein schriftlicher Benutzungsantrag mit folgenden Angaben beim Archiv einzureichen:
  • Name und Vorname des Benutzers
  • Anschrift
  • Thematik und Zweck der Archivnutzung
  • Auftraggeber
Weiterhin muß im Antrag mitgeteilt werden, ob der Antragsteller noch minderjährig ist.
Minderjährige bedürfen zur Stellung eines Benutzerantrages der schriftlichen Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters.

Bei schriftlichen und mündlichen Anfragen kann auf einen schriftlichen Benutzungsantrag verzichtet werden.




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