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Wo und wie wird Ausbildungsförderung beantragt?
Die Ausbildungsförderung soll schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden, die bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich sind.
Die Ausbildungsförderung ist bei dem jeweils zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu beantragen.
In der Regel ist zuständig für
- Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der der Auszubildende immatrikuliert ist,
- Auszubildende an Abendgvmnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
- alle anderen Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der kreisfreien Stadt-/ Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Über Gewährung von Förderleistungen wird in der Regel für ein Jahr (sogenannter Bewilligungszeitraum) entschieden.
Der Beginn des Bewilligungszeitraumes wird zwingend festgelegt durch die Aufnahme der Ausbildung und die Antragstellung.
Leistungen nach dem BAföG werden daher frühestens vom Beginn des Antragsmonates an erbracht. Anträge deshalb möglichst entsprechend früh stellen.
Weitere Informationen, Informationsbroschüren und Anträge sind im Amt für Ausbildungsförderung erhältlich.
Informationen und die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie auch vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter folgender Adresse im Internet:
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