Vogtlandkreis aktuell
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Welche Ausbildung ist förderfähig?
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
- Berufsfachschulen einschl. der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
- Berufsfachschulklassen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijahrigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. als "Staatlich geprüfter Techniker") vermitteln,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
- höhere Fachschulen und Akademien,
- Hochschulen.
Ein Schüler, der eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besucht, erhält nur dann Förderung, wenn er nicht bei den Eltern wohnt und notwendig auswärtig untergebracht ist.
Ein Schüler ist notwendig auswärtig untergebracht, wenn
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte (z.B. wegen der Entfernung)nicht erreichbar ist,
- er einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war,
- er einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - sogenannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
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