Vogtlandkreis aktuell
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Nutzung von Räumlichkeiten des Landratsamtes
Einige Räumlichkeiten in den einzelnen Außenstellen
des Landratsamtes können durch Behörden, Verbände und Vereine genutzt
werden, ausgeschlossen sind kommerzielle und
politische Werbung sowie gewerbliche Betätigungen und
Sammlungen.
Die zu entrichtenden Benutzungsgebühren sind
in der Entgeltordnung des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 6.März 2003
geregelt.
Für die Nutzung von Räumlichkeiten in
Dienstgebäuden des Landratsamtes Vogtlandkreis werden Montag bis Freitag
in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr pro Stunde folgende Entgelte
erhoben (Pauschalbetrag, Raum-, Sach- und Personalkosten):
Ort |
Räumlichkeit |
Kapazität |
Benutzungsgebühr |
Plauen, Neundorfer Str. 96 |
Großer Saal |
max. 120
Pers. (bei Reihen- bestuhlung) |
15,00 Euro/Std. |
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Kleiner Saal |
18 bis 20 Pers. |
7,00
Euro/Std. |
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Amtskeller |
20 Pers. |
7,00
Euro/Std. |
Oelsnitz/Schloss
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Auerbach,
Friedrich-Naumann-Str. 5 |
Amtskeller |
25 Pers. |
15,00
Euro/Std. |
Für die Nutzung von Räumlichkeiten in
Dienstgebäuden des Landratsamtes Vogtlandkreis an Wochentagen über 19:00
Uhr hinaus sowie an Wochenenden und Feiertagen werden folgende
Entgelte als Pauschalbetrag für Raum- und Sachkosten erhoben. Anfallende
Personalkosten werden im Stundsatz von 17,90 Euro zusätzlich zu
diesen Entgelten berechnet.
Ort |
Räumlichkeit |
Kapazität |
Benutzungsgebühr |
Plauen, Neundorfer Str.
96 |
Großer Saal |
max. 120 Pers. (bei Reihen- bestuhlung)
|
11,00 Euro |
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Kleiner Saal |
18 bis 20 Pers. |
5,00
Euro |
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Amtskeller |
20 Pers. |
5,00
Euro |
Oelsnitz/Schloss
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Auerbach, Friedrich-Naumann-Str. 5 |
Amtskeller |
25 Pers. |
7,00
Euro |
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