

Das
Vogtland
|
|
Vogtlandkreis aktuell
|
|
Die Stallpflicht in Sachsen für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel andere Arten ist aufgehoben.
Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltung mit gehaltenen Vögeln sind im Vogtlandkreis wieder möglich.
Die Landesdirektion Sachsen hat ihre tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 14.11.2016, welche die sachsenweite Stallpflicht für gehaltene Vögel zum Schutz gegen die Geflügelpest anordnete, mit dem heutigen Tag aufgehoben.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Vogtlandkreises hat die Aufhebungsverfügung der Landesdirektion Sachsen an alle vogtländischen Kommunen mit der Bitte um ortsübliche Bekanntmachung verteilt.
Lediglich in bestehenden Restriktionszonen, Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete, bleibt die Stallpflicht bestehen. Im Vogtlandkreis gibt es aktuell ein einziges Beobachtungsgebiet. Es ragt aus Richtung Tschechien in den Vogtlandkreis hinein und erstreckt sich auf das Territorium der Stadt Bad Brambach (siehe dazu auch im Geoportal).
Es kann erst aufgehoben werden, wenn die tschechischen Veterinärbehörden alle notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen haben.
Der vollständige Text der Aufhebungsverfügung kann zu den üblichen Geschäftszeiten im LÜVA eingesehen werden.
Plauen, 21. März 2017
|
|

Video-Kanal - filmische Beiträge aus dem Vogtlandkreis
|
|
|
© 2012 Landratsamt Vogtlandkreis
|
|
|
Online-Service |
|
Info-Center |
|
|