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Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen in Tschechien ausgebrochen / Vogtlandkreis ist als Beobachtungsgebiet betroffen
Drei Beobachtungsgebiete und Sperrbezirke werden aufgehoben / Katzen dürfen wieder raus
Das hochpathogene aviäre Influenzavirus Subtyp H5N8 wurde in kommerziellen Nutzgeflügelbeständen (Enten, Broiler und Puten) in der Nähe von Frantiskovy Lazne (Ortschaften Klest und Poustka), Tschechische Republik, nachgewiesen. Die tschechischen Behörden haben daraufhin den Ausbruch der Aviären Influenza amtlich festgestellt.
Mehrere tausend Stück Geflügel sind an der Seuche gestorben oder wurden nach der Feststellung gekeult.
Von den einzurichtenden Restriktionszonen (Sperrbezirkes mit 3 km Radius und Beobachtungsgebiet mit 10 km Radius um die beiden Ausbruchsbestände) reichen die Beobachtungsgebiete bis in den Vogtlandkreis hinein.
Die Landkreise Tirschenreuth und Wunsiedel sind ebenfalls betroffen.
Von Beobachtungsgebiet ist der südlichste Bereich des Vogtlandkreises betroffen.
Die nördliche Begrenzung des Beobachtungsgebietes verläuft nördlich von Bad Brambach zwischen Bad Brambach und dessen Ortsteil Oberbrambach und schneidet in etwa auf Höhe der Kreuzung B 92 / Rohrbacher Straße die B 92.
Das Beobachtungsgebiet betrifft die Stadt Bad Brambach mit den Ortsteilen, Hohendorf, Bärendorf und Schönberg.
Die Allgemeinverfügung zum Beobachtungsgebiet wird in der Stadt Bad Brambach und in den betroffenen Ortsteilen durch öffentlichen Aushang bekannt gemacht.
Sie kann ferner zu den Öffnungszeiten im LÜVA Vogtlandkreis in Oelsnitz eingesehen werden. Weiterhin ist sie auf der Internetseite des Vogtlandkreises eingestellt.
Die Gebietskulisse steht ebenso wie die Allgemeinverfügung zusätzlich auf der interaktiven Karte des Geoportals unter http://geoportal.vogtlandkreis.de/vogtl.aspx?permalink=1TScTYTn zur Verfügung. Jeder, der in den genannten Gebieten Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) hält, hat dies unverzüglich beim LÜVA anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Gleichzeitig hebt der Vogtlandkreis die Restriktionszonen (Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete:
- Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Stadt Reichenbach vom 03.02.2017
nach Nachweis von Aviärer Influenza bei einem im Stadtpark Reichenbach tot aufgefundenen Wildvogel (Kanadagans)
- Beobachtungsgebiet der Gemeinden Triebel, Bösenbrunn und Weischlitz vom 01.02.2017
nach Nachweis von Aviärer Influenza bei einem auf dem Gebiet der Stadt Hof / Saale tot aufgefundenen Wildvogel (Schwan)
- Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet Stadt Pausa-Mühltroff vom 31.01.2017
nach Nachweis von Aviärer Influenza in einem Nutzgeflügelbestand in Zeulenroda-Triebes (Thüringen)
mit sofortiger Wirkung auf.
Da kein hochpathogenes aviäres Influenzavirus seit Erlass der jeweils zugehörigen Allgemeinverfügungen auf den betroffenen Territorien mehr nachgewiesen worden ist, können diese Allgemeinverfügungen mit den darin festgelegten Schutzmaßregeln ab sofort aufgehoben werden.
Das bedeutet unter anderem, dass Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten aus den Beständen des Sperrbezirkes sowie des Beobachtungsgebietes wieder verbracht werden dürfen. Gehaltene Vögel anderer Arten dürfen zur Aufstockung des Wildvogelbestandes wieder freigelassen werden. Die Jagd auf Federwild ist wieder möglich.
Katzen darf endlich Freilauf gewährt werden. Dies gilt unter Berücksichtigung einer möglichen kommunalen Leinenpflicht auch für Hunde.
Die Aufhebungsverfügungen werden in den betroffenen Ortsteilen durch öffentlichen Aushang bekannt gemacht.
Der vollständige Inhalt der Aufhebungsverfügungen kann zu den Geschäftszeiten beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises sowie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.vogtlandkreis.de eingesehen werden.
Die Stallpflicht sowie das Veranstaltungsverbot für Geflügelausstellungen bestehen weiterhin.
Die Geflügel- und Vogelhalter im Vogtlandkreis sollten berücksichtigen, dass die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Aufstallungspflicht von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten trotz Aufhebung der Restriktionszonen weiterhin für den gesamten Vogtlandkreis gilt.
Ebenso behält die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen, -märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel ihre Gültigkeit.
Plauen, 6. März 2017
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