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Tollwut
Überwachung der Tollwutsituation bei Wildtieren im Freistaat Sachsen
Deutschland ist seit dem 28.09.2008 frei von Tollwut. Dem Jagdausübungsberechtigten ist gemäß Neufassung der Tollwut-Verordnung die Verpflichtung auferlegt, verdächtige bzw. verendete Füchse, Marderhunde und Waschbären nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde einer Untersuchung auf Tollwut zuzuführen
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt als zuständige Behörde im Vogtlandkreis gibt dazu folgende Hinweise an die Jagdausübungsberechtigten:
Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € / erlegtem Fuchs, Marderhunde und Waschbär wird gezahlt.
Voraussetzung für die Zahlung:
- Es handelt sich um erlegte, wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Diagnostik geeignet waren.
- Die Tiere waren im Sinne von § 3 a der Tollwut-Verordnung und des Erlasses des SMS vom 09.04.2013 zu untersuchen (krank, verhaltensgestört oder anderweitig auffällig). Der Grund des Abschusses wurde dokumentiert.
- Der genaue Erlegungs- und Fundort wurde angegeben.
Für die Dokumentation/Einsendung wird dieses
Formblatt empfohlen.
Verendet aufgefundene Füchse, Marderhunde und Waschbären sind zur Untersuchung auf Tollwut einzusenden. Dafür gibt es keine Aufwandsentschädigung.
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