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19.04.2016 - Rückkehrberatung durch die Ausländerbehörde
Menschen, deren Asylantrag abgelehnt oder deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich freiwillig für eine Rückkehr in ihr
Heimatland entscheiden. Dies wird zunehmend als Alternative zur zwangsweisen Rückführung gesehen. Zu Rückkehr- und Reintegration im Heimatland beraten seit 1. April zwei Rückkehrberater der Ausländerbehörde des Vogtlandkreises individuell und umfassend. Vor allem Menschen aus sicheren Drittstaaten wie dem Balkan und aus den sogenannten Maghreb-Staaten werden zur Rückkehr informiert, weil ihr Verfahren keine Ausschicht auf Erfolg hat.
Mit Stand März waren 2.338 Personen im Vogtlandkreis als Asylbewerber im Leistungsbezug. Davon sind 473 vollziehbar ausreisepflichtig, das heißt, ihre gerichtlichen Verfahren sind abgeschlossen und entschieden. Aufgrund fehlender Pässe oder gesundheitlicher Gründe konnte die Ausreispflicht noch nicht realisiert werden. Zusammen mit der Ablehnung des Antrages bekommt der Ausreispflichtige in der Regel eine Frist von 30 Tagen. Im Gegensatz dazu setzt die freiwillige Rückkehr auf die selbständige Entscheidung der Rückkehrwilligen. Sie können frei gewählt und eigenständig ausreisen. Das wird u. a. durch einmalige Übernahme der Reisekosten und Starthilfen unterstützt und jeweils konkret besprochen. "Die Beratung führen wir vertraulich und im Bedarfsfall mit Übersetzer durch", so Jens Mittenzwey, Sachgebietsleiter in der Ausländerbehörde. Ziel ist, die humane Rückkehr zu erhöhen und die öffentlichen Transferleistungen zu verringern. "Wir unterstützen die Rückkehrer u. a. mit der Beschaffung der Reisepapiere, kümmern uns um Übersetzung von Zeugnissen und Dokumenten, helfen die Transporte zu regeln, medizinisches zu klären bis hin zu konkreten Ansprechpartnern vor Ort, die bei der Reintegration weiter helfen".
Seit Jahresanfang konnten wir 11 freiwillige Ausreisen verzeichnen, so Mittenzwey, vier Familien sind derzeit in der Bearbeitung und bei drei weiteren Familien wurde das freiwillige Ausreiseverfahren eingeleitet. Die Rückkehrberater haben 103 abgelehnte Personen sowie Familien und deren Familienangehörige angeschrieben und auf die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise hingewiesen und Beratung angeboten. "Somit wurde bereits nahezu ein Viertel aller betreffenden Personen auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise verwiesen.",
bilanziert Mittenzwey den Arbeitsantritt. Seit dieser Woche werden die vollziehbar ausreisepflichtigen Bewerber in den Wohnheimen vorrangig bearbeitet.
Zugenommen haben seit Jahresbeginn die Abschiebungen. Waren es im letzten Jahr ganze fünf , so kam es seit Januar zu bis jetzt zu 33 Abschiebungen. Die Beschwerden des Landrates scheinen zur Erhöhung beigetragen zu haben.
Die Rückkehrberatung ist eingebunden in das Sachgebiet Asylbewerberleistungen und
-unterbringung, weil man gerade hier viele Besonderheiten kennt und beispielsweise auf familiäre Bedingungen gezielter eingehen kann. Hier ist auch die Schnittstelle zu anderen Ämtern und zur Flüchtlingssozialarbeit, was eine zügige Abstimmung ermöglicht.
Der Vogtlandkreis nutzt damit die Förderung der kommunalen Rückkehrberatung mit einem Budget von rund 68.000 Euro für 2016. Bislang konnte diese Beratung buchstäblich nur nebenbei durch Verwaltung und Sozialarbeiter mit erledigt werden.
Plauen, 19. April 2016
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