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24. April 2016 - Welttuberkulosetag: Asylsuchende tragen nicht zum Anstieg von TBC bei
Infektionskrankheiten können bei fehlendem Impfschutz alle treffen
Auch nach über einhundert Jahren ihrer Entdeckung gibt es die Infektionskrankheit Tuberkulose (TBC) heute immer noch. In Sachsen hat sie sogar zugenommen. 2015 stiegen die Erkrankungen auf 174 an, das sind 67 Fälle mehr als im Jahr zuvor.
Im Vogtlandkreis wurden 2015 insgesamt neun Tuberkulose-Erkrankungen gemeldet, von denen ein Fall einen ausländischen Studenten betraf. Bei den zwei Tuberkulosefällen, die bisher im Jahr 2016 gemeldet wurden, handelt es sich in einem Fall um eine Person mit Asylbewerberstatus, so Anika Mehlis Sachgebietsleiterin Hygiene und Umweltmedizin der Landkreisverwaltung, die gleichzeitig Entwarnung gibt, dass Asylsuchende selber grundsätzlich durch die gleichen Infektionskrankheiten gefährdet sind, wie die ansässige Bevölkerung auch. Aufgrund eines möglicherweise fehlenden oder unvollständigen Impfschutzes und der engen räumlichen Situationen in den Aufnahmeeinrichtungen ist diese Personengruppe jedoch verletzlicher gegenüber Infektionen.
Asylbewerber erkranken an denselben Erkrankungen, die auch in anderen Gemeinschaftseinrichtungen auftreten - beispielsweise Windpocken und Influenza.
Alle Asylbewerber werden bei Aufnahme und Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung nach § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) einer Erstaufnahmeuntersuchung unterzogen. Dabei werden die Asylbewerber ärztlich untersucht und auf Tuberkulose getestet. Weiterhin wird Blut abgenommen und auf die in der Verwaltungsvorschrift genannten Infektionskrankheiten untersucht. Bei positiven Befunden werden die notwendigen Behandlungen sowie die nach Infektionsschutzgesetz notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Ansteckung anderer Menschen eingeleitet, beispielsweise ein Besuchsverbot für Kindereinrichtungen.
Bei Asylbewerbern, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen kommen, ist eine Erst-Untersuchung sichergestellt.
Bei am Aufenthaltsort neu auftretenden Erkrankungen suchen Asylbewerber wie jeder andere die Kliniken oder niedergelassenen Ärzte auf, welche einer Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt für bestimmte Krankheiten unterliegen.
Das Robert Koch Institut sieht derzeit keine erhöhte Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung, vor allem wenn sie den geltenden Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachkommt, so Mehlis abschließend.
Weitere Infos unter
www.rki.de
Plauen, 7. April 2016
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