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9. Juni 2016 - 2016 - Der gesundheitlichen Zustand der im Vogtlandkreis sowie in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Flüchtlingen
Alle Asylbewerber werden bei Aufnahme und Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung nach § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) einer Erstaufnahmeuntersuchung unterzogen. Dabei werden die Asylbewerber ärztlich untersucht und auf Tuberkulose getestet. Weiterhin wird Blut abgenommen und auf die in der Verwaltungsvorschrift genannten Infektionskrankheiten untersucht. Bei positiven Befunden werden die notwendigen Behandlungen sowie die nach Infektionsschutzgesetz notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Ansteckung anderer Menschen eingeleitet, beispielsweise ein Besuchsverbot für Kindereinrichtungen.
Bei Asylbewerbern, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen verteilt werden, ist eine Erst-Untersuchung sichergestellt.
Bei am Aufenthaltsort neu auftretenden Erkrankungen suchen Asylbewerber wie jeder andere die Kliniken oder niedergelassenen Ärzte auf, welche einer Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt für bestimmte Krankheiten unterliegen.
So wurden beispielsweise im Jahr 2015 im Vogtlandkreis insgesamt neun Tuberkulose-Erkrankungen gemeldet, von denen ein Fall eine Person mit Migrationshintergrund betraf. Bei den fünf Tuberkulosefällen, die bisher im Jahr 2016 gemeldet wurden, handelt es sich in zwei Fällen um Personen mit Asylbewerberstatus. Nach bisherigen Erfahrungen erkranken Asylbewerber / Flüchtlinge an denselben Erkrankungen, die auch in anderen Gemeinschaftseinrichtungen auftreten - beispielsweise Windpocken und Influenza.
Wir schließen uns den Aussagen des Robert-Koch-Institutes an, dass Asylsuchende selber grundsätzlich durch die gleichen Infektionskrankheiten gefährdet sind, wie die ansässige Bevölkerung. Aufgrund eines möglicherweise fehlenden oder unvollständigen Impfschutzes und der engen räumlichen Situationen in den Aufnahmeeinrichtungen ist diese Personengruppe jedoch verletzlicher gegenüber Infektionen.
Das Robert-Koch-Institut sieht derzeit keine erhöhte Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung, vor allem wenn sie den geltenden Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachkommt.
Plauen, 9. Juni 2016
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