- Anmeldung und Informationen -
Seit 01.01.2001, als das "Gesetz zur
Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen"
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Kraft trat, müssen Personen, die mit den in §
42 Abs. 2 IfSG genannten Lebensmitteln
(Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse
daraus; Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis; Fische, Krebse oder Weichtiere und
Erzeugnisse daraus; Eiprodukte; Säuglings- und Kleinkindernahrung; Speiseeis und
Speiseeishalberzeugnisse; Backwaren mit nicht durchgebackener oder
durcherhitzter Füllung oder Auflage; Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate,
Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen; Sprossen und
Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen
zum Rohverzehr)
unmittelbar in Kontakt treten, d. h.
gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, einen
Nachweis erbringen, dass sie die gesundheitlichen Anforderungen nach §§ 42 und
43 IfSG erfüllen. Diesen Nachweis benötigen auch Personen, die in Küchen von
Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung
tätig sind. Der Nachweis wird in Form einer Belehrung durch das Gesundheitsamt
durchgeführt.
Diese Belehrung durch das
Gesundheitsamt darf frühestens 3 Monate vor der Erstaufnahme der Tätigkeit
erfolgen. Sie findet in mündlicher und schriftlicher Form statt und ist
kostenpflichtig (30,00 € lt. Sächsischem Kostenverzeichnis). Die Bezahlung kann
mit EC-Karte oder Bargeld erfolgen.
Kostenfreiheit besteht für Schüler im
Schülerpraktikum, im Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr, solange
es nicht Teil der regulären Berufsausbildung ist. Dazu muss ein Nachweis (z. B.
Schulbescheinigung) vorgelegt werden.
Personen unter 18 Jahren kommen bitte in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder
bringen eine von einem Sorgeberechtigten unterschriebene Erklärung
nach § 43 Abs. 6 IfSG
mit. Das Belehrungsmaterial finden Sie hier.
Für Schüler der 8. bis 10. Klassen,
die ein Schülerpraktikum in einem Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht,
absolvieren wollen, gilt eine vereinfachte Verfahrensweise, die in der Schule
oder im Gesundheitsamt zu erfragen ist.
Die Belehrungen finden in der Regel
dienstags oder donnerstags nach Voranmeldung im Gesundheitsamt in 08523
Plauen, Postplatz 5 statt.
Die Anmeldung ist online (siehe unten) oder
telefonisch unter der Telefonnummer 03741 300-3553 möglich.
Zum
Belehrungstermin melden Sie sich bitte im Zimmer +1.4.31 (Komplex 4,
Zwischengeschoss).
Nachbelehrungen durch das
Gesundheitsamt sind nicht erforderlich, der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter
alle 2 Jahre belehren und dies auch dokumentieren.
Antworten
auf weitere häufig gestellte Fragen
finden Sie hier.
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