Startseite
Der Landrat
Kreistag
Landratsamt
Wirtschaft
Tourismus
Vereine und
Organisationen
Bildung im Vogtland
Ärzte fürs Vogtland
Abfallentsorgung
Asyl im Vogtland
Was erledige ich wo?



 Das Vogtland


 




Vogtlandkreis aktuell

Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (nach § 43 Infektionsschutzgesetz)

- Anmeldung und Informationen -

Seit 01.01.2001, als das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Kraft trat, müssen Personen, die mit den in § 42 Abs. 2 IfSG genannten Lebensmitteln

(Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus; Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis; Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus; Eiprodukte; Säuglings- und Kleinkindernahrung; Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse; Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage; Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen; Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr)

unmittelbar in Kontakt treten, d. h. gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, einen Nachweis erbringen, dass sie die gesundheitlichen Anforderungen nach §§ 42 und 43 IfSG erfüllen. Diesen Nachweis benötigen auch Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Der Nachweis wird in Form einer Belehrung durch das Gesundheitsamt durchgeführt.

Diese Belehrung durch das Gesundheitsamt darf frühestens 3 Monate vor der Erstaufnahme der Tätigkeit erfolgen. Sie findet in mündlicher und schriftlicher Form statt und ist kostenpflichtig (30,00 € lt. Sächsischem Kostenverzeichnis). Die Bezahlung kann mit EC-Karte oder Bargeld erfolgen.

Kostenfreiheit besteht für Schüler im Schülerpraktikum, im Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr, solange es nicht Teil der regulären Berufsausbildung ist. Dazu muss ein Nachweis (z. B. Schulbescheinigung) vorgelegt werden.

Personen unter 18 Jahren kommen bitte in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder bringen eine von einem Sorgeberechtigten unterschriebene Erklärung nach § 43 Abs. 6 IfSG mit. Das Belehrungsmaterial finden Sie hier.

Für Schüler der 8. bis 10. Klassen, die ein Schülerpraktikum in einem Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, absolvieren wollen, gilt eine vereinfachte Verfahrensweise, die in der Schule oder im Gesundheitsamt zu erfragen ist.

Die Belehrungen finden in der Regel dienstags oder donnerstags nach Voranmeldung im Gesundheitsamt in 08523 Plauen, Postplatz 5 statt.

 

Die Anmeldung ist online (siehe unten) oder telefonisch unter der Telefonnummer 03741 300-3553 möglich.

 

Zum Belehrungstermin melden Sie sich bitte im Zimmer +1.4.31 (Komplex 4, Zwischengeschoss).

 

Nachbelehrungen durch das Gesundheitsamt sind nicht erforderlich, der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter alle 2 Jahre belehren und dies auch dokumentieren.

Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Online Terminvereinbarung



 



Video-Kanal - filmische Beiträge aus dem Vogtlandkreis

Barrierefreie Webseiten

Weitere Informationen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

© 2012 Landratsamt Vogtlandkreis


NUTZERINFORMATION | IMPRESSUM | KONTAKT