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Vogtlandkreis aktuell

Der Vogtlandkreis sucht weiter nach Wohnraum für Flüchtlinge

Freistaat fördert die Wohnungssuche mit Zuschüssen

Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat eine Richtlinie zur „Förderung der Begründung von Belegungsrechten“ erlassen, die am 23. Oktober 2015 in Kraft getreten ist. Nach dieser Richtlinie können Vermieter von leer stehenden Wohnungen, die diese an den Landkreis zur Unterbringung von Asylbewerbern für die Dauer von 5 Jahren zur Verfügung stellen, einen zweckgebundenen nicht rückzahlbaren Zuschuss zwischen 3.000,00 und 5.000,00 € in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße erhalten. Dafür steht dem Vogtlandkreis ein Budget in Höhe von 267.000,00 € zur Verfügung.

Vermieter, die einen solchen Zuschuss erhalten wollen, müssen einen Antrag an den Vogtlandkreis unter Angabe folgender Daten richten:

  1. Wohnungsanschrift
  2. Art des Hauses (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Baujahr)
  3. Größe der Wohnung (in m²)
  4. zu zahlendes Entgelt (Mietpreis entsprechend dem ortsüblichen Mietzins)
Die Wohnungen sollten in Gebieten liegen, in denen die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine soziale Integration gegeben sind, d. h., dass z. B. die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs sowie die Nahverkehrsmittel fußläufig zu erreichen sind. Die Wohnungen sollten in einem bezugsfertigen Zustand sein; Kachelöfen, Kamine sowie Gasetagenheizungen sind für den Unterbringungszweck nicht geeignet. In den Wohnungen müssen die Brandschutzvorschriften eingehalten sein. Durch den Vermieter sind z. B. Rauchmelder in den Räumen (außer in der Küche und im Bad) anzubringen. Außerdem muss die Anzahl der Wohnungen, in denen Asylbewerber untergebracht werden sollen, unter 50 % der Gesamtbelegung des Gebäudes liegen.

Mitarbeiter der kreislichen Immobilienverwaltung (GIM) werden die Angebote vor Ort prüfen. Bei Eignung wird im Benehmen mit der Kommune durch die GIM der Mietvertrag abgeschlossen.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern kann hier eingesehen werden: Richtlinie

Die Anträge selbst sind formlos an die E-Mailadresse



oder in Ausnahmefällen auch per Post an das

Landratsamt Vogtlandkreis
Kommunalaufsichtsamt
Neundorfer Straße 94/96
08523 Plauen


zu richten.

Die Anträge sind bis zum 4. Dezember 2015 zu stellen, da die Auszahlung der erforderlichen Mittel durch den Landkreis bis zum 15.12.2015 beantragt werden muss. Der Antragseingang wird in der Reihenfolge erfasst. Aufgrund des begrenzten Budgets wird die Entscheidung über die Zuwendungen nach dem zeitlichen Eingang der Anträge erfolgen müssen.

 



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