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Presseanfragen der Medien zum Thema Asyl - Oktober 2015
Freie Presse fragt an: 15.10.2015
Die Freie Presse hat im Zusammenhang mit der Ablehnung des Diakonie-Flüchtlingsprojekts in Eich einige Fragen an das Landratsamt. Bekanntlich haben sich Ortschaftsrat und Stadtrat gegen das Vorhaben ausgesprochen.
Freie Presse würde gern wissen:
- Wie bewertet der Vogtlandkreis vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise die Entscheidung der Räte? Ist sie aus fachlicher Sicht nachvollziehbar (etwa wegen der angeführten Sicherheitsbedenken)?
- Wie viele Asylbewerber hat Treuen nach Kenntnis des Landratsamtes bisher aufgenommen? Trifft es zu, dass es kein einziger ist?
- Gibt es andere Kommunen im Vogtland, die vergleichbar wenige Asylbewerber
- aufgenommen haben?
- Könnte man das Verhalten Treuens im Vergleich zu anderen Kommunen des Vogtlandkreises als "unsolidarisch" bezeichnen?
- Bereits im Vorfeld des jüngsten Ratsbeschlusses war nach unserem Wissen die
- Rechtsaufsicht involviert, um gesetzwidrige Beschlüsse zu verhindern. Daraufhin war ein Passus zur prinzipiellen Aufnahmebereitschaft eingefügt worden. Wird die Rechtsaufsicht sich angesichts der jüngsten Geschehnisse erneut einschalten? (Ein Vorstand der Auerbacher Diakonie hat dies angeregt, da er die Verletzung von gesetzlichen Pflichten
- für möglich hält).
- Wie bewertet das Landratsamt (Rechtsaufsicht) die in den Ratssitzungen in Eich und Treuen vorgekommenen lautstarken Verbalattacken und Missfallensäußerungen aus dem Publikum gegenüber den gewählten Volksvertretern? Kann der Aufbau einer solchen Drohkulisse dazu führen, dass die Abgeordneten unzulässig unter Druck gesetzt und ihre Entscheidungen so unzulässig beeinflusst werden? Können Beschlüsse dadurch womöglich unwirksam werden?
- Könnte es eine Pflichtverletzung der jeweiligen Versammlungsleiter (Ortsvorsteher bzw. Bürgermeisterin) sein, wenn solche Attacken nicht wirksam vermieden bzw. die Versammlungen daraufhin nicht abgebrochen werden?
Die Dezernentin Christina Uhlenhaut und die Amtsleiterin Kommunalaufsicht Cornelia Panzert geben Auskunft:
Die Ortschaftsräte wie auch die Stadträte treffen ihre Entscheidungen selbständig, eine wertende Feststellung wird vom Vogtlandkreis nicht getroffen (Frage 1 und 4).
Es ist richtig, dass Treuen bisher keinen einzigen Asylbewerber aufgenommen hat.
Der Vogtlandkreis nimmt keine Zwangszuweisungen vor. Bei der Umverteilung von Asylbewerbern und Flüchtlingen werden die kommunalen Möglichkeiten berücksichtigt, wie beispielsweise das Vorhandensein von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bzw. kommunalen Wohnungen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Stadtverwaltung der Stadt Treuen darauf hingewiesen, dass es sich bei der Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten minderjährigen Ausländern nicht um eine Gemeindeangelegenheit handelt, mit der sich der Stadtrat nach § 28 Abs. 1 SächsGmO beschäftigen kann. Die generelle Ablehnung der Aufnahme von Asylbewerbern mittels Gemeinderatsbeschluss ist nicht zulässig, da nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz hierfür sowohl eine Mitwirkungs- als auch eine Duldungspflicht für die Kommunen gesetzlich normiert ist.
Um den Ablauf der Stadtratssitzung und der Ortschaftsratssitzung einschätzen zu können, haben wir die notwendigen Unterlagen wie Protokolle und Vorlagen sowie Beschlüsse von der Stadt Treuen angefordert und werden danach einschätzen, ob ein rechtsaufsichtliches Einschreiten erfolgen muss.
Sofern sich der Stadtrat mit Fragen der Unterbringung von Asylbewerber - zum Beispiel dem vorgesehenen Standort von Unterbringungseinrichtungen - beschäftigt, hat dies in öffentlicher Sitzung zu geschehen. Äußerungen aus dem Publikum egal welcher Art hat der Versammlungsleiter, also die Bürgermeisterin der Stadt Treuen oder im Fall der Ortschaftsratssitzung in Eich der Ortsvorsteher von Eich, zu unterbinden. Der Versammlungsleiter hat das Recht, aber auch die Pflicht, zum Schutz der Stadträte für Ordnung im Versammlungsraum zu sorgen. Dafür steht ihm das Hausrecht zu. Im Zweifelsfall kann er Zuhörer, die seinen Ordnungsrufen nicht nachkommen, des Raumes verweisen. Damit wird verhindert, dass sich die Entscheidungsträger (die Stadträte) einem öffentlichen Druck ausgesetzt sehen und ihre Stimmabgabe in einer anderen als von ihnen gewünschten Weise vollziehen.
Auch wenn anhand der bisherigen Presseberichterstattung die Bürgermeisterin der Stadt Treuen und der Ortsvorsteher der Ortschaft Eich gegen Missfallensäußerungen oder Beleidigungen aus den Reihen der Zuhörer nicht eingeschritten sind und nicht für die entsprechende Ordnung gesorgt haben, sind die in den Gremien gefassten Beschlüsse nicht deswegen unwirksam.
Freie Presse fragt an: 15.10.2015
Grob umrissen: Wer legt fest, wie viele Flüchtlinge der Vogtlandkreis in welchem Zeitraum aufnehmen muss?
Wie viele sind es?
Wie macht der Vogtlandkreis dann weiter? Gibt es einen festen Schlüssel, wie viele Personen welche Stadt und welche Gemeinde aufnehmen muss?
Irgendwie müssen wohl Kommunen leerstehenden Wohnraum melden. Oder eher die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften? Und gibt es Kommunen, die keine kommunalen Wohnungsbaugesellschaften haben? Bleiben diese Orte dann außen vor?
Dezernentin Christina Uhlenhaut gibt Auskunft:
Über die Verteilung der Asylsuchenden und Flüchtlinge auf die Landkreise entscheidet der Verteilplan der Landesdirektion. Dieser sieht vor, dem Vogtlandkreis bis einschließlich Ende November 2015 1.424 Asylsuchende und Flüchtlinge zuzuweisen. Zum Stand 15. 10. 2015 sind 1034 Asylbewerber angekommen und untergebracht.
Einen festen Schlüssel, wie viele Personen welche Stadt und welche Gemeinde aufnehmen muss, gibt es nicht. Vielmehr erfolgt die Unterbringung in enger Abstimmung mit den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern. Dazu gab es am 14. September ein Gespräch zwischen Landrat Rolf Keil und den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern, in dem die Kommunen unter anderem aufgefordert worden, freien und geeigneten Wohnraum zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern zu melden.
In die Suche nach freiem Wohnraum sind auch die kommunalen Wohnungsgesellschaften einbezogen. Aber nicht alle Kommunen verfügen überhaupt noch über kommunale Wohnungen. In einer Reihe von Städten und Gemeinden haben auch private Vermieter freie Wohnungen für die Unterbringung von Asylbewerbern gemeldet.
Freie Presse Redakteur Ronny Hager fragt an: 16.10.2015
Es ging um das Klassentreffen am Samstag in Oelsnitz, bei dem Herr Morgner als Mitorganisator zitiert wird: "Es ist zwar schade, dass wir nicht in unsere alte Schule können, weil die für die Unterbringung der Flüchtlinge schon ausgeräumt ist".
- Liegt eine konkrete Anfrage des Landratsamtes für dieses Objekt bei der Stadt Oelsnitz vor?
- Wenn ja, wann wurde diese Anfrage gestellt?
- Wenn ja, für wie viele Personen wurde dieses Haus in Aussicht genommen?
- Wenn ja, wann ist der Einzug geplant?
- Wenn ja, wann und wie will das Landratsamt Vogtlandkreis dazu informieren?
- Falls nein, wie erklären Sie sich dann die o.g. Aussage?
Dezernentin Christina Uhlenhaut gibt Auskunft:
Das grundsätzliche Interesse des Landratsamtes, die Lernbehindertenschule Oelsnitz als Notunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge zu nutzen, liegt der Stadt seit dem 22. September vor.
Ob und wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge darin im Notfall untergebracht werden könnten, dazu gibt es noch keine konkretisierten Zahlen.
In den nächsten Tagen und Wochen werden bauliche Vorbereitungen getroffen, das Objekt als eine Notunterkunft zu ertüchtigen.
Auf die Unterkunft wird nur im Notfall, wenn keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten verfüg bar sind, zurückgegriffen, möglicherweise muss eine Inanspruchnahme auch gar nicht erfolgen. In jedem Fall wird die Inbetriebnahme der Einrichtung aber in enger Abstimmung mit der Stadt Oelsnitz/Vogtl. erfolgen und eine rechtzeitige Information dazu ergehen.
Dass das Gebäude bereits ausgeräumt ist, liegt ganz einfach daran, dass die Lernbehindertenschule Oelsnitz bereits mit Schuljahresbeginn in ihr neues Domizil umgezogen ist und ein Teil des Mobiliars mitgenommen wurde.
Freie Presse fragt an: 15.10.2015
- Wie viele Asylbewerber werden in Plauen in den Monaten Oktober, November und Dezember erwartet?
- Wo werden diese untergebracht?
- Werden neue Einrichtungen geöffnet?
- Wie viele Asylbewerber leben nun insgesamt in Plauen?
- Gibt es schon Prognosen für 2016: Wie viele Asylbewerber werden erwartet?
Dezernentin Christina Uhlenhaut gibt Auskunft:
In den Monaten Oktober und November werden noch etwa 400 Asylsuchende und Flüchtlinge im gesamten Vogtlandkreis erwartet. Für Dezember liegen noch keine Zahlen vor.
Untergebracht werden sie in den beiden Wohnheimen in Plauen, in einem Wohnheim in Reichenbach und in Gemeinschaftswohnungen in der Stadt Plauen und im Landkreis.
Es werden im Landkreis keine weiteren Gemeinschaftsunterkünfte eröffnet, vielmehr wird die dezentrale Unterbringung in Wohnungen favorisiert.
In der Stadt Plauen leben derzeit rund 1.000 Asylsuchende und Flüchtlinge. Darin inbegriffen sind auch die beiden Wohnheime mit derzeit ca. 385 Bewohnern.
Prognosen zur Unterbringung für 2016 gibt es noch nicht.
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