Generelle Empfehlung, den Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls Impfungen nachzuholen
Die Masern gelten
als eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen überhaupt und sie
sind immer noch einer der wesentlichen Gründe für eine erhöhte
Kindersterblichkeit in vielen Regionen der Welt. Die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) schätzt, dass im Jahr 2013 rund 146.000 Kinder an den Masern starben, das
bedeutet, 400 Kinder sterben pro Tag und 16 Kinder jede Stunde weltweit an den
Masern. Durch die Impfungen gegen Masern konnte die Zahl der Masern-Todesfälle
allerdings zwischen den Jahren 2000 und 2013 bereits um 75 % gesenkt werden. Die
Impfungen haben somit nach Schätzungen der WHO 15,6 Millionen Todesfälle
verhindert. Alle Regionen der WHO haben sich zum Ziel gesetzt, die Masern
spätestens bis zum Jahr 2020 weltweit zu eliminieren. Die europäische WHO-Region
hatte dieses Ziel bis 2015 angestrebt, wird jedoch die hierfür geforderten
Kriterien in diesem Jahr sicher nicht erfüllen. „(…) Für eine Elimination der
Masern ist (…) in der Bevölkerung eine Immunität bei mindestens 95 % der
Menschen in allen Altersgruppen aufrecht zu erhalten.“
1
In
den letzten Wochen kam es vor allem in Berlin und in Sachsen (Leipzig) zu hohen
Zahlen von Masern-Erkrankungen. Im Vogtlandkreis traten glücklicherweise bisher
keine Fälle auf. Die meisten Erkrankten waren ungeimpft. Ein einjähriges Kind
verstarb an der Masern-Erkrankung.
Masern
sind hochansteckend und werden zum Beispiel durch Husten und Niesen von Mensch
zu Mensch übertragen. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, sollten
Kontaktpersonen von Masernfällen so schnell wie möglich unterrichtet werden.
Masern sind nicht immer harmlos. Es handelt sich um eine hochansteckende,
fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu
schweren Komplikationen führen kann.
Eine
Therapie gegen Masern gibt es nicht. Bereits 5 Tage vor Auftreten der
Krankheitssymptome sind Masern ansteckend sowie in den ersten Tagen der
Erkrankung, die mit Erkältungssymptomen, wie Schnupfen, Husten und Fieber
beginnt. Masern können sich vor allem dort ausbreiten, wo keine Abwehr gegen die
Erkrankung vorliegt.
Führt
man bei einer nicht geimpften oder nicht ausreichend geimpften Person umgehend
die fehlende Impfung innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt mit einer an Masern
erkrankten Person durch, so kann das Auftreten der Erkrankung möglicherweise
noch verhindert oder der klinische Verlauf abgemildert werden. Eine Impfung kann
aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein.
In
diesem Zusammenhang sei noch einmal auf die im Freistaat geltenden
Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) hingewiesen. In Sachsen
gelten als immun alle ungeimpften Personen mit Geburtsjahrgang 1958 und älter;
Jüngere als empfänglich, es sei denn sie haben eine mikrobiologisch
nachgewiesene Masernerkrankung durchgemacht.
Grundsätzlich
ist bei Empfänglichen eine zweimalige Impfung im Mindestabstand von 4 Wochen
oder eine einmalige Impfung mit serologischem Immunitätsnachweis vorzunehmen.
Kinder sollten im 2. Lebensjahr (ab vollendetem 12. Lebensmonat) die erste
Masernimpfung (als Kombinationsimpfstoff Masern-Mumps-Röteln - MMR) und ab
vollendetem 5. Lebensjahr eine zweite Impfung erhalten. Unter besonderen
Bedingungen (z. B. auch Kontakt zu Erkrankten, Masernausbrüche) können Säuglinge
bereits ab vollendetem 6. Lebensmonat gegen Masern geimpft werden (in diesen
Fällen ist jedoch eine zusätzliche Impfdosis im Alter von 12 - 15 Monaten
erforderlich). Säuglinge profitieren von einem Impfschutz der Mutter – diese
übertragene Immunität nimmt jedoch einige Wochen oder Monate nach der Geburt ab.
Auch der sogenannte „Herdenschutz“ schützt ungeimpfte Kinder unter einem Jahr.
Wenn alle Kontaktpersonen geimpft sind, können die Viren nicht auf das
schutzlose Kind übertragen werden.
Das
Gesundheitsamt bittet alle Bürger, ihren Impfschutz zu überprüfen und sich ggf.
über die weitere Vorgehensweise ärztlich beraten zu lassen. Wer einmal im Leben
an den Masern erkrankt war oder über zwei Impfungen verfügt ist in der Regel
gegen eine weitere Erkrankung geschützt. Das Ziel der WHO, die Masern
auszurotten, kann nur durch die Mitarbeit der gesamten Bevölkerung erreicht
werden.
Plauen,
21.05.2015
1
Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch Institutes vom 09. März 2015 (Nr. 10
S. 1)