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Vogtlandkreis aktuell

Gesundheitsamt informiert zu Masern

Generelle Empfehlung, den Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls Impfungen nachzuholen

Die Masern gelten als eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen überhaupt und sie sind immer noch einer der wesentlichen Gründe für eine erhöhte Kindersterblichkeit in vielen Regionen der Welt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass im Jahr 2013 rund 146.000 Kinder an den Masern starben, das bedeutet, 400 Kinder sterben pro Tag und 16 Kinder jede Stunde weltweit an den Masern. Durch die Impfungen gegen Masern konnte die Zahl der Masern-Todesfälle allerdings zwischen den Jahren 2000 und 2013 bereits um 75 % gesenkt werden. Die Impfungen haben somit nach Schätzungen der WHO 15,6 Millionen Todesfälle verhindert. Alle Regionen der WHO haben sich zum Ziel gesetzt, die Masern spätestens bis zum Jahr 2020 weltweit zu eliminieren. Die europäische WHO-Region hatte dieses Ziel bis 2015 angestrebt, wird jedoch die hierfür geforderten Kriterien in diesem Jahr sicher nicht erfüllen. „(…) Für eine Elimination der Masern ist (…) in der Bevölkerung eine Immunität bei mindestens 95 % der Menschen in allen Altersgruppen aufrecht zu erhalten.“ 1

 

In den letzten Wochen kam es vor allem in Berlin und in Sachsen (Leipzig) zu hohen Zahlen von Masern-Erkrankungen. Im Vogtlandkreis traten glücklicherweise bisher keine Fälle auf. Die meisten Erkrankten waren ungeimpft. Ein einjähriges Kind verstarb an der Masern-Erkrankung.

 

Masern sind hochansteckend und werden zum Beispiel durch Husten und Niesen von Mensch zu Mensch übertragen. Um eine weitere Verbreitung zu verhindern, sollten Kontaktpersonen von Masernfällen so schnell wie möglich unterrichtet werden. Masern sind nicht immer harmlos. Es handelt sich um eine hochansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen kann.

 

Eine Therapie gegen Masern gibt es nicht. Bereits 5 Tage vor Auftreten der Krankheitssymptome sind Masern ansteckend sowie in den ersten Tagen der Erkrankung, die mit Erkältungssymptomen, wie Schnupfen, Husten und Fieber beginnt. Masern können sich vor allem dort ausbreiten, wo keine Abwehr gegen die Erkrankung vorliegt.

 

Führt man bei einer nicht geimpften oder nicht ausreichend geimpften Person umgehend die fehlende Impfung innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person durch, so kann das Auftreten der Erkrankung möglicherweise noch verhindert oder der klinische Verlauf abgemildert werden. Eine Impfung kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein.

 

In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf die im Freistaat geltenden Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) hingewiesen. In Sachsen gelten als immun alle ungeimpften Personen mit Geburtsjahrgang 1958 und älter; Jüngere als empfänglich, es sei denn sie haben eine mikrobiologisch nachgewiesene Masernerkrankung durchgemacht.

 

Grundsätzlich ist bei Empfänglichen eine zweimalige Impfung im Mindestabstand von 4 Wochen oder eine einmalige Impfung mit serologischem Immunitätsnachweis vorzunehmen. Kinder sollten im 2. Lebensjahr (ab vollendetem 12. Lebensmonat) die erste Masernimpfung (als Kombinationsimpfstoff Masern-Mumps-Röteln - MMR) und ab vollendetem 5. Lebensjahr eine zweite Impfung erhalten. Unter besonderen Bedingungen (z. B. auch Kontakt zu Erkrankten, Masernausbrüche) können Säuglinge bereits ab vollendetem 6. Lebensmonat gegen Masern geimpft werden (in diesen Fällen ist jedoch eine zusätzliche Impfdosis im Alter von 12 - 15 Monaten erforderlich). Säuglinge profitieren von einem Impfschutz der Mutter – diese übertragene Immunität nimmt jedoch einige Wochen oder Monate nach der Geburt ab. Auch der sogenannte „Herdenschutz“ schützt ungeimpfte Kinder unter einem Jahr. Wenn alle Kontaktpersonen geimpft sind, können die Viren nicht auf das schutzlose Kind übertragen werden.

 

Das Gesundheitsamt bittet alle Bürger, ihren Impfschutz zu überprüfen und sich ggf. über die weitere Vorgehensweise ärztlich beraten zu lassen. Wer einmal im Leben an den Masern erkrankt war oder über zwei Impfungen verfügt ist in der Regel gegen eine weitere Erkrankung geschützt. Das Ziel der WHO, die Masern auszurotten, kann nur durch die Mitarbeit der gesamten Bevölkerung erreicht werden.

 

Plauen, 21.05.2015

 

1 Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch Institutes vom 09. März 2015 (Nr. 10 S. 1)

 



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