Bei
Fragen möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Geruchsereignisse im
Erzgebirge handelt es sich um ein komplexes Problem. Obwohl sich die Ergebnisse
der Messungen klassischer Schadstoffwerte in den letzten 10-20 Jahren deutlich
verbessert haben, hält sich die Menge der Beschwerden von Bürgern über
Geruchsereignisse vor allem im Gebiet Erzgebirge auf hohem Niveau. Betroffenen
empfiehlt das Gesundheitsamt, mit Beschwerden einen Hausarzt aufzusuchen sowie
an Tagen mit hoher Belastung möglichst wenig Zeit im Freien zu verbringen. Auch
andere Ursachen für gesundheitliche Beschwerden zum Zeitpunkt der
Geruchsereignisse, wie saisonal typische anderweitig bedingte Erkrankungen oder
mittelbare psychisch bedingte Beschwerden sind in Betracht zu ziehen und durch
einen Arzt abzuklären.
Gesundheitliche
Beschwerden im Zusammenhang mit Geruchsereignissen sind - methodisch bedingt -
generell schwierig zu beurteilen. Frühere Untersuchungen der
Landesuntersuchungsanstalt Sachsen in den betreffenden Grenzgebirgsregionen
kamen jeweils zu dem Ergebnis, dass ein gehäuftes Vorkommen sowohl von
manifesten akuten Erkrankungen (z. B. akute Atemwegserkrankungen) als auch von
schwerwiegenden chronischen Erkrankungen durch die zeitweise einwirkenden
Geruchs- bzw. Luftbelastungsprobleme nicht festgestellt werden konnten. Ein Teil
der Beschwerden ließ sich jedoch aufgrund der wahrgenommenen
Geruchsstoffbelastungen plausibel und unstrittig dem sogenannten
„Belästigungssyndrom“ zuordnen (dazu zählen u. a. die Symptome
Kopfschmerzen,
Konzentrationsstörungen, allgemeines Unbehagen, Bauchschmerzen,
Übelkeit), die bei wiederkehrenden Störungen eine krankmachende Dimension
erreichen können. Eine scharfe Trennlinie zwischen Krankheitsbegünstigung durch
die Luftbelastungen und Belastungsepisoden ohne krankmachende Wirkung lässt sich
aufgrund der individualspezifischen Wahrnehmungen und Wirkung der
Geruchsstoffimmissionen nicht ziehen.
Für die
zum Teil recht verschiedenen Geruchsereignisse (Gerüche aus chemischer
Industrie, Schwefelwasserstoff, Rauchgase, „Katzendreck“) sind verschiedene
Stoffe verantwortlich, die noch nicht alle identifiziert wurden. Besonderes
Augenmerkt liegt auf Schwefelverbindungen in Rohöl, sogenannten Mercaptanen. Es
ist inzwischen unbestritten, dass diese Abgase aus dem nord-böhmischen
Industriegebiet stammen. Dort befinden sich ca. 100 berichtspflichtige
Industrieanlagen.
Die
tschechischen Unternehmen haben ihre Produktionsanlagen in den letzten Jahren
umfassend modernisiert. Das Umweltzentrum Most überwacht und berichtet über
außergewöhnliche Betriebsereignisse im Chemiekomplex Litvinov auch in deutscher
Sprache.
Die
Behörden beider Länder haben sich der Problematik inzwischen sehr intensiv
angenommen. Dazu wurden kurze Meldewege bei einem Geruchsereignis
eingerichtet.
Dennoch
ist es bisher nicht gelungen, die Ursachen der Geruchsbelastungen eindeutig zu
ermitteln oder gar zu beseitigen. Nach derzeitigem Wissensstand gibt es dafür
folgende Erklärungen:
-
Die
hohe Konzentration von Emittenten in Nordböhmen erschwert die Identifikation der
Geruchsquelle(n).
-
Das
Risiko außerordentlicher Betriebsereignisse (und erhöhter Schadstoffemissionen)
ist in der Chemieindustrie und in Kraftwerken höher als in anderen
Industriezweigen.
-
Die
gleichmäßige Ausbreitung und Verdünnung der Luftschadstoffe wird durch die
geographische Lage des Industriegebietes (Nordböhmisches Becken wird im Norden
und Süden begrenzt von Gebirgszügen) sehr erschwert. Eingeschnittene Nord-Süd
Täler im Erzgebirge sowie die besonderen meteorologischen Bedingungen (häufige
Inversionssituationen im Winter mit „Böhmischen Wind“ aus südöstlicher Richtung)
führen zum Schadstoffeintrag nach Sachsen.
Die
Bevölkerung und die Medien werden regelmäßig in öffentlichen Veranstaltungen
über die Ergebnisse unterrichtet.
Auch in
den nächsten Jahren muss mit derartigen Geruchsereignissen gerechnet
werden.
Betroffenen
Personen steht unter dem Link http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/3647.htm ein
Fragebogen zur Meldung des beobachteten Geruchsereignisses sowie der
gesundheitlichen Beeinträchtigungen an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft
und Geologie zur Verfügung. Auf der Website finden sich auch weiterführende
Informationen zum Thema. Auch über das örtliche Gesundheitsamt ist die Meldung
von beobachteten Geruchsereignissen möglich. Die Information wird dann an das
Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weitergeleitet.
Stand:
23.11.2016