

Das
Vogtland
|
|
Vogtlandkreis aktuell
|
|
Landkreis nimmt 44 Einbürgerungen vor
Bessere Chancen mit einem deutschen Pass
Im Vogtlandkreis konnten im vergangenen Jahr insgesamt 44 Einbürgerungen von ausländischen Mitbürgern vorgenommen werden. Diese stammen aus 18 verschiedenen Nationen, von A wie Algerien bis U wie Usbekistan. Darunter sind beispielsweise zehn Vietnamesen, sechs Rumänen, vier Syrier und Italiener und Finnen genauso, wie ein Bürger aus Kap Verde und Indien, um nur einige zu nennen.
"Eine Einbürgerung ist ein deutliches Zeichen einer tiefen Verankerung der Menschen in Deutschland. Eingebürgerte Ausländer haben sich entschlossen, die Bundesrepublik Deutschland zu ihrem Lebensmittelpunkt zu machen.", so Veronika Glitzner, die Integrationsbeauftragte des Vogtlandkreises.
So wurden u.a. im vergangenen Jahr 18 zum Zeitpunkt der Einbürgerung in Plauen wohnende Ausländer eingebürgert. In der Stadt Auerbach waren es fünf Bürger und jeweils drei in Weischlitz und in Treuen. Im Jahr 2013 wurden im Vogtlandkreis 55 Personen eingebürgert.
Dabei kann ein Einbürgerungsverfahren bis zu drei Monaten dauern. Ist bei einer Einbürgerung die Entlassung der Staatsangehörigkeit aus dem Herkunftsland erforderlich, wie beispielsweise in der Ukraine, kann das Verfahren bis zu einem Jahr andauern, kennt die zuständige Sachbearbeiterin für Staatsangehörigkeit Kerstin Kraus das Procedere. Dabei prüfen wir sehr genau. So erfolgen beispielsweise Anfragen zum Antragsteller beim Bundesamt für Justiz, Landeskriminalamt, Meldeamt und beim Landesamt für Verfassungsschutz. In Einzelfällen auch beim Finanzamt und im Jobcenter.
Zuvor müssen vom Antragsteller natürlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss der Antragsteller im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sein und einen mindestens achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet nachweisen und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um einen Antrag zu stellen. Er darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Darüber hinaus muss der Lebensunterhalt für sich selbst und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II gesichert sein.
Im Einbürgerungstest werden Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zu den Lebensverhältnissen in Deutschland geprüft, außerdem das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, um wesentliche Punkte zu nennen.
Zudem kann die die Behörde bei Ausländern, die mit einer oder einem Deutschen verheiratet sind, oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, genügt ein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet von drei Jahren. Dabei muss die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens zwei Jahre bestehen. Anerkannte Flüchtlinge müssen für die Antragstellung lediglich sechs Jahre eines rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland anstelle der acht Jahre nachweisen.
Die Anträge für Einbürgerung genauestens geprüft werden, auch in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern. Nach der positiven Entscheidung erhält der Antragsteller seine Einbürgerungsurkunde, worauf die meisten sichtlich stolz sind.
Die Gründe für eine Einbürgerung sind unterschiedlich, kennt Kraus die Materie. Bei jüngeren Antragstellern stehen meist die berufliche Entwicklung, die Chancen am Arbeitsmarkt oder die Aufnahme eines Studiums im Vordergrund. Bei älteren Antragstellern, die deutsch verheiratet sind, ist es das Zugehörigkeitsgefühl zum neuen Familienverband: "man möchte eben auch Deutsch sein". Bei Ausländern, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben, sind es oftmals ganz simple bürokratische Gründe, man will nicht immer wieder seinen Pass verlängern lassen müssen und wählt deshalb den Weg in die deutsche Staatsbürgerschaft.
Im Jahr 2014 wurden Ausländer aus nachfolgend genannten Ländern eingebürgert:
Algerien |
|
2 Personen |
|
Vietnam |
|
10 Personen |
|
Italien |
|
2 Personen |
|
Ukraine |
|
3 Personen |
|
Syrien |
|
4 Personen |
|
Irak |
|
2 Personen |
|
Rumänien |
|
6 Personen |
|
Bulgarien |
|
1 Person |
|
Indien |
|
1 Person |
|
Tschechien |
|
2 Personen |
|
Kap Verde |
|
1 Person |
|
Somalia |
|
1 Person |
|
Kasachstan |
|
2 Personen |
|
Kosovo |
|
2 Personen |
|
Kamerun |
|
1 Person |
|
Finnland |
|
2 Personen |
|
Russ. Föd. |
|
1 Person |
|
Usbekistan |
|
1 Person |
|
Zum Vergleich:
Im Jahr 2013 wurden im Vogtlandkreis 55 Personen eingebürgert.
Plauen, Februar 2015
|
|

Video-Kanal - filmische Beiträge aus dem Vogtlandkreis
|
|
|
© 2012 Landratsamt Vogtlandkreis
|
|
|
Online-Service |
|
Info-Center |
|
|