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Vogtlandkreis aktuell

Demokratie, Information und Toleranz zum Thema ASYL



Die Landkreise haben die gesetzliche Aufgabe, Asylbewerberinnen und Asylbewerber unterzubringen und zu unterstützen. In den letzten 25 Jahren hat der Vogtlandkreis und zuvor die Altlandkreise Asylbewerber aufgenommen, untergebracht, versorgt und betreut.
Seit 2013 kommen aufgrund der weltweit steigenden Flüchtlingszahlen vermehrt Asylsuchende auch nach Deutschland. Die öffentliche Diskussion möchte der Vogtlandkreis mit grundlegenden Informationen begleiten.

Was ist Asylrecht? Asylrecht hat in Deutschland Verfassungsrang

Recht auf Asyl ist ein durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geschütztes Grundrecht (Art. 16a GG) Dort ist normiert: politisch Verfolgte genießen das Recht auf Asyl. Das Asylrecht dient dem Schutz der Menschenwürde in einem umfassenderen Sinne.
Jeder Asylsuchende muss im Inland einen Asylantrag stellen. Eine Antragstellung aus dem Ausland ist nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (www.bamf/asylverfahren)
Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Prüfung der Asylanträge läuft nach einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ab. Für jeden Antragsteller erfolgt ein eigenständiges Verfahren mit Einzelfallprüfung.

Bei Asylverfahren arbeitet das Bundesamt zusammen mit den Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, der Bundespolizei, den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.(siehe www.bamf/asylverfahren)

Wie ist die Verteilung und Unterbringung der Asylsuchenden geregelt ?

Zu Beginn werden die Asylsuchenden immer in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Dort erfolgt auch die Anhörung jedes einzelnen Asylantragstellers beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Nach einer Aufenthaltsdauer von längstens drei Monaten werden die Asylbewerber dann auf die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ verteilt.
Demnach muss der Vogtlandkreis 5,81 % der dem Freistaat zugewiesenen Asylbewerber aufnehmen. Die Aufnahmequote des Freistaates vom Bund beträgt wiederum 5,14 % (den Verteilerschlüssel aller Bundesländer finden Sie unter www.bamf.de)
Für die Städte und Gemeinden existiert keine feste Quote. Sie sind jedoch nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, bei der Aufnahme der unterzubringenden Asylbewerber mitzuwirken.



Situation im Vogtlandkreis:


Bis Ende 2016 wurden 1537 Asylbewerber im Vogtlandkreis untergebracht.

Das waren 822 Personen weniger als 2015 251 Personen leben in Heimen, 1.286 Personen in privaten Wohnungen und angemieteten Unterkünften des Landkreises

In Plauen wohnen 1.058 Personen, in Reichenbach 162 Personen, in Auerbach 63 Personen und in Oelsnitz 51 Personen

Mittlerweilen kommen die Menschen aus 38 Ländern. Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Irak, Pakistan.

Für die Betreuung der Jugendlichen bis 18 Jahre ist das Jugendamt zuständig. Durch Zu- und Abgänge oder Erreichen der Volljährigkeit sind die Aufenthaltszahlen unterschiedlich.

So wurden zu Jahresanfang 2016 durch das Jugendamt 117 umA`s betreut und gegenwärtig sind es 140 umA.



Der Ausländeranteil im Vogtlandkreis liegt mit Asylbewerbern damit bei unter 2 %


Wonach richtet sich die Verteilung Asylsuchender in der Bundesrepublik?

Die Verteilung aller in der BRD Asylsuchenden auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, auf den Freistaat Sachsen entfallen ca. fünf Prozent der Asylbewerber. Im Königsteiner Schlüssel ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich nach seinem Steueraufkommen und seiner Bevölkerungszahl. Das Steueraufkommen wird dabei mit zwei Dritteln, die Bevölkerungszahl mit einem Drittel gewichtet.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht monatlich aktualisierte Daten zur Entwicklung der in der Bundesrepublik gestellten Asylanträge, den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern der Antragsteller, den vom Bundesamt getroffenen Entscheidungen über die Asylanträge sowie statistische Daten zu gestellten Übernahmeersuchen im Dublinverfahren. Die Statistiken geben zudem darüber Auskunft, wie sich die Daten im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren entwickelt haben.


Welche Leistungen und Unterstützungen erhalten die Asylbewerber?

Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung.
Gesetzlich zuständig für die Unterbringung und Leistungsgewährung ist der Vogtlandkreis.
Weitere Unterstützung erhalten sie durch Kleider- und Sachspenden, durch Freizeitangebote und die Herausbildung sozialer Kontakte durch Verbände, Vereine, Kirchgemeinden und Einwohnerinnen und Einwohner.
Nach dem Asylgipfel mit sächsischen Ministerpräsidenten soll es weitere konkrete Unterstützung bspw. für Deutschkurse geben.

Folgende Leistungen sind vom Gesetz vorgesehen:
  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen


Für eine medizinische Betreuung im Krankheitsfall erhält der Asylbewerber einen Behandlungsschein, mit dem ein niedergelassener Arzt aufgesucht werden kann.
(siehe Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz/Asylbewerberleistungsgesetz)

Im Sicherheitskonzept des Vogtlandkreises für die Unterbringung in den Heimen heißt es zusätzlich:
Bei Meldung von Notfällen durch die Heimleitung oder den diensthabenden Hausmeister bzw. Wachschutz ist unverzüglich die Rettungsleitstelle oder der ärztl. Bereitschaftsdienst zu benachrichtigen. Darüberhinaus hat jeder Bewohner das Recht ärztliche Hilfe selbst anzufordern. Aus Sicherheitsgründen wurde bis Ende 2014 im Heim in der Plauener Kasernenstraße eine Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung installiert.

Dezentrale Unterbringung

Im Vogtlandkreis gibt es zwei Asylbewerberwohnheime in Plauen mit einer Kapazität von 298 und 50 Plätzen.
Es gibt weitere Pläne zur Errichtung eines weiteren Wohnheimes in Reichenbach mit Unterstützung des Vereins CVJM. Ab September können hier 50 Asylbewerber untergebracht werden. Betreiber wäre wie in Plauen der Vogtlandkreis. Der Verein würde die Immobilie vermieten.
Der Vogtlandkreis versucht, den steigenden Bedarf an Unterbringungskapazitäten dezentral durch die Anmietung von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen weiterhin zu decken.
Diese Aufgabe wird durch das Gebäude- und Immobilienmanagment (GIM) des Landratsamtes gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen realisiert. Dieses regelt die Anmietungen und Ausstattungen.
Es gibt Mindestempfehlungen zur Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (Verwaltungsvorschrift zur Unterbringung und soziale Betreuung), deren Einhaltung von der Landesdirektion und dem Ausländerbeauftragten des Sächsischen Landtages (Stichwort Heim TÜV) überprüft werden.
Ein Asylbewerber hat nach der Verwaltungsvorschrift Anspruch auf mindestens sechs Quadratmeter individuellen Wohnraum. Für die soziale Betreuung wird sachsenweit ein Schlüssel von 1:150 angestrebt, d.h. ein qualifizierter Sozialarbeiter für 150 Asylbewerber.


Wo dürfen Asylbewerber hin?

Während des laufenden Verfahrens erhalten Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung. Diese Aufenthaltsgestattung beschränkt den Aufenthalt auf einen Bezirk. Man nennt diese Einschränkung „Residenzpflicht“. Als „Bezirk“ gilt der Umkreis, in dem sich die Betreffenden ohne Rückfrage bei der Ausländerbehörde ungehindert aufhalten können.
In Sachsen ist es in der Regel der Landkreis. Für das Verlassen benötigen die Betroffenen eine Genehmigung der Ausländerbehörde.


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