Mit Schreiben vom 14.04.2014 hat das
Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für die Übergabe
von Trinkwasseruntersuchungsergebnissen gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 der Verordnung
über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(Trinkwasserverordnung - TrinkwV2001) ein einheitliches elektronisches
Datenverarbeitungsverfahren (EDV-Verfahren) in einer Allgemeinverfügung
festgelegt.
Das Gesundheitsamt des
Vogtlandkreises hat für die Übermittlung der Ergebnisse im Octoware
Schnittstellen Format folgende Verfahrensweise vorgesehen:
·
Sofern
bereits Octoware Probenstellen-Kennungen vorliegen, sind diese in jedem Fall zu
nutzen.
·
Liegen dem
Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage nach TrinkwV2001
noch keine vom Gesundheitsamt vergebenen Kennungen vor, so sind die
Untersuchungsergebnisse - sofern
nach o.g. VO übermittlungspflichtig - via E-Mail verschlüsselt dem
Gesundheitsamt zu übergeben. Dies kann zum einen über den Unternehmer selbst
oder über das Labor erfolgen.
Gleichzeitig sind die entsprechenden
Daten zur Wasserversorgungsanlage selbst und dem Unternehmer oder sonstigen
Inhaber (Anschrift, Kontakt u.s.w.) zu übermitteln.
Ihre Ansprechpartnerin für o.g.
Sachverhalt ist:
Frau Marion
Gehring
Tel.: 03741
300-3537
E-Mail:
gehring.marion@vogtlandkreis.de
Stand:
26.11.2014