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Pflegefamilien und Vollzeitpflege
Kinder haben Anspruch auf eine Familie !!
Viele Kinder können aus verschiedenen Gründen nicht im Haushalt ihrer leiblichen Eltern bleiben. Doch gerade diese Kinder benötigen geborgene Atmosphäre einer Familie. Für solche Situationen gibt es die Möglichkeit der Pflegeeltern. Diese nehmen Kinder für kurze Zeit oder auf Dauer bei sich auf.
Folgende Formen von Pflegeverhältnissen gibt es:
Befristete Vollzeitpflege
Ein Kind lebt vorübergehend für eine befristete Zeit Tag und Nacht im Haushalt der Pflegeeltern.
Unbefristete Vollzeitpflege
Ein Kind lebt ständig in der Pflegefamilie und wird von Angehörigen besucht. Ein solches Dauerverhältnis ist meistens auf Monate oder Jahre geplant.
Natürlich treten auch Probleme bei der Aufnahme der Kinder in einer Pflegefamilie auf, wie z.B. der Wechsel der Bezugsperson oder das Aufarbeiten negativer Erfahrungen bei Kindern aus problematischen Familienverhältnissen. Viele Pflegekinder sind nicht einfach, aber gerade deshalb muss ihnen seitens der Pflegeeltern viel Zeit und Liebe entgegengebracht werden.
Welche Anforderungen sollte eine Pflegefamilie erfüllen?
- Einfühlungsvermögen, Verständnis, Offenheit, Belastbarkeit, Zeit, Geduld
- alle Familienmitglieder müssen mit der Aufnahme des Pflegekindes einverstanden sein
- die Pflegefamilie sollte die Vergangenheit des Kindes und die Probleme der Eltern akzeptieren und gewillt sein, Kontakt zu den
leiblichen Eltern des Kindes zu halten
- vom Alter her sollten die Pflegeeltern biologisch die Eltern des Kindes sein können
- eigener wirtschaftlich gesicherter Lebensunterhalt
- ausreichend Platz in der Wohnung zur Aufnahme eines Kindes
Für weiterführende Fragestelungen interessierter Eltern können nachfolgende Informationsbroschüren empfohlen werden:
Das Jugendamt Vogtlandkreis sucht Pflegeeltern - Interessiert?
ABC zur Vollzeitpflege - Antworten auf Fragen von Pflegeeltern
Pflegekinder - Kinder mit zwei Familien
Wenn Pflegeeltern ein Pflegekind aufnehmen, haben sie natürlich auch Anspruch auf finanzielle Leistungen, weitere Informationen siehe: Hinweise zu finanziellen Leistungen
... WIR SIND DABEI BEHILFLICH:
Landratsamt Vogtlandkreis - Jugendamt - Mitarbeiter Pflegekinderwesen: Frau Voigt, Frau Rottstädt und Frau Reibel mit regionaler Zuständigkeit - siehe:
Regionale Zuständigkeiten der Mitarbeiter Pflegekinderwesen im Vogtlandkreis
Link zum zuständigen Sachgebiet/Bereich Pflegekinderwesen:
Kontaktmöglichkeiten der Mitarbeiter im
zuständigen Sachgebiet des Jugendamtes/Bereich Pflegekinderwesen
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