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Vogtlandkreis aktuell

Träger öffentlicher Belange





 

Die Untere Landwirtschaftsbehörde übernimmt im Rahmen der fachlichen Prüfung von öffentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, u. a. nach § 4 Baugesetzbuch sowie sonstiger Vorhaben (z. B. Energieversorgung) die Aufgabe als "Träger öffentlicher Belange".

Dabei werden die zu erwartenden Auswirkungen der Vorhaben auf die Belange der Landwirtschaft ermittelt und geprüft, wie z. B.:

* agrarstrukturelle Auswirkungen im Territorium,
* die Auswirkungen auf die Entwicklungschancen der betroffenen Betriebe,
* die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Hofstellen, Gartenbau- und Versuchs-
   betriebe,
* die Inanspruchnahme und Versiegelung unverzichtbarer oder hochwertiger
   Böden,
* die Zersplitterung von Bewirtschaftungseinheiten sowie unzumutbarer Be-
   wirtschaftungserschwernisse,
* die Zerstörung des Wegenetzes und der Feldzufahrten,
* Störungen im Be- und Entwässerungssystem landwirtschaftlicher Flächen,
* Hinweise zu Abstandshalterung zur landwirtschaftlichen Produktion.






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