Dabei werden die zu erwartenden Auswirkungen
der Vorhaben auf die Belange der Landwirtschaft ermittelt und geprüft, wie
z. B.:
* agrarstrukturelle Auswirkungen im Territorium, * die
Auswirkungen auf die Entwicklungschancen der betroffenen Betriebe, *
die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Hofstellen, Gartenbau- und
Versuchs- betriebe, * die Inanspruchnahme und
Versiegelung unverzichtbarer oder hochwertiger Böden, *
die Zersplitterung von Bewirtschaftungseinheiten sowie unzumutbarer
Be- wirtschaftungserschwernisse, * die Zerstörung des
Wegenetzes und der Feldzufahrten, * Störungen im Be- und
Entwässerungssystem landwirtschaftlicher Flächen, * Hinweise zu
Abstandshalterung zur landwirtschaftlichen
Produktion.
|