Landpachtverträge oder deren Änderung sind -
unabhängig ob sie mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden - binnen
eines Monats nach Vertragsabschluss bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde
anzuzeigen. |
Eine Anzeige von Landpachtverträgen zwischen
Verwandten bis zum dritten Grad ist nicht erforderlich. |
Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über
die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz). |
Für die Gestaltung des Vertragsinhaltes von
Landpachtverträgen gilt weitgehend Vertragsfreiheit, wobei insbesondere
die Regelungen zum Landpachtvertrag aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
(§§ 585 - 597) zu berücksichtigen
sind. |
Pachtpreisspiegel Vogtlandkreis
(Stand:
Dezember 2016) |