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Vogtlandkreis aktuell

Grundstückverkehr





Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke bedarf in Deutschland bereits seit 1918 einer staatlichen Genehmigung.
Das "Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe" vom 28. Juli 1961 (Grundstückverkehrsgesetz) bildet die gesetzliche Grundlage hierfür.
In Sachsen sind alle rechtsgeschäftlichen Veräußerungen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab 0,5 ha genehmigungspflichtig. Die Genehmigungsbehörden sind die Unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landkreisen (siehe Flyer Kauf und Verkauf von Landwirtschaftsflächen nach Grundstückverkehrsgesetz).
Auf Antrag der Notare erfolgt die Prüfung von Grundstückkaufverträgen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Agrarstruktur. So sollen z. B. Grundstücksspekulationen oder die Zersplitterung des landschaftlichen Grundeigentums verhindert werden.
Unter bestimmen Voraussetzungen kann das Vorkaufsrecht über die Sächsische Landsiedlungsgesellschaft mbH nach den Vorschriften des Reichsiedlungsgesetzes ausgeübt werden.
Über den Gutachterausschuss des Vogtlandkreises erhalten Sie Auskünfte über Bodenrichtwerte und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für den Vogtlandkreis.




 



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