Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land-
und forstwirtschaftlicher Grundstücke bedarf in Deutschland bereits seit
1918 einer staatlichen Genehmigung. Das "Gesetz über Maßnahmen zur
Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe" vom 28. Juli 1961 (Grundstückverkehrsgesetz) bildet die
gesetzliche Grundlage hierfür.
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In Sachsen sind alle rechtsgeschäftlichen
Veräußerungen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab 0,5 ha
genehmigungspflichtig. Die Genehmigungsbehörden sind die Unteren
Landwirtschaftsbehörden bei den Landkreisen (siehe Flyer Kauf und Verkauf von Landwirtschaftsflächen nach
Grundstückverkehrsgesetz).
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Auf Antrag der Notare erfolgt die Prüfung
von Grundstückkaufverträgen hinsichtlich der Auswirkungen auf die
Agrarstruktur. So sollen z. B. Grundstücksspekulationen oder die
Zersplitterung des landschaftlichen Grundeigentums verhindert
werden.
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Unter bestimmen Voraussetzungen kann das
Vorkaufsrecht über die Sächsische Landsiedlungsgesellschaft mbH nach den
Vorschriften des Reichsiedlungsgesetzes ausgeübt werden.
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Über den Gutachterausschuss des Vogtlandkreises
erhalten Sie Auskünfte über Bodenrichtwerte und Auskünfte aus der
Kaufpreissammlung für den
Vogtlandkreis.
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