

Das
Vogtland
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Vogtlandkreis aktuell
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Erstaufforstung

Erstaufforstungen sind nach
§ 10 Sächsisches Waldgesetz genehmigungspflichtig.
Die Genehmigungsbehörden sind die Unteren
Landwirtschaftsbehörden bei den Landkreisen.
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Der
Antrag auf Genehmigung einer
Erstaufforstung auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche wird in der
Unteren Landwirtschaftsbehörde unter Einbindung der Flurbereinigungs-,
Forst- und Naturschutzbehörden sowie der zuständigen Kommunalverwaltung
(i.d.R. in einem Zeitraum von 4 - 6 Wochen) bearbeitet. Bitte
Hinweisblatt beachten.
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Eine forstfachliche Beratung und Betreuung
zu Ihrem Pflanzvorhaben erhalten Sie über den zuständigen Forstbezirk
(Plauen bzw. Adorf)
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Auf Basis der Richtlinie
"Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft RL WuF/2014" besteht die Möglichkeit, eine
ökologische Waldmehrung auf bisher land-wirtschaftlich bzw. nicht
landwirtschaftlich genutzten Flächen zu fördern. Zu Fragen der
Förderung der Waldmehrung ist die Obere Forst- und Jagd-behörde,
Außenstelle Bautzen (Adresse: Paul-Neck-Str. 127, 02625 Bautzen, Tel.: (0 35
91) 21 60, E-Mail:
poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de der zuständige Ansprechpartner.
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Info-Material: |


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Video-Kanal - filmische Beiträge aus dem Vogtlandkreis
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