Die Agrarstruktur
umfasst die Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion und der
Lebensbedingungen auf dem Land. Dazu gehören u. a. die Siedlungsform, die
Betriebsstruktur, die Eigentumsstruktur oder die Boden- und
Pachtpreise.
Seit dem Jahr 2008 ist im Rahmen
der Verwaltungsreform im Freistaat Sachsen die Zuständigkeit im Bereich
Agrarstruktur auf die Landratsämter als Untere Landwirtschaftsbehörden
übertragen worden.
Folgende agrarstrukturelle Themenfelder
werden durch die Untere Landwirtschaftsbehörde bearbeitet:
* die
Genehmigungen nach dem Grundstückverkehrsgesetz
* der Vollzug des
Landpachtverkehrsgesetzes (Anzeige von Landpachtverträgen)
* die
Genehmigung von Erstaufforstungsvorhaben nach dem Sächs.
Waldgesetz
* als "Träger öffentlicher Belange" zu Fragen der
landwirtschaftlichen Betroffenheit im Rahmen öffentllicher Planungs- und
Genehmi-gungsverfahren