Laut § 10 Abs. 1 des Gesetzes über den
öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11.12.1991,
rechtsbereinigt mit Stand vom 01.03.2012, besteht Anzeigepflicht
für:
1.
Ärzte,
2.
Zahnärzte,
3.
Psychologische Psychotherapeuten,
4.
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten,
5.
Apotheker,
6.
Tierärzte,
7.
Angehörige der
Gesundheitsfachberufe nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Weiterbildung in den
Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen vom 4. November 2002, zuletzt
geändert durch Artikel 2 Abs. 12 des Gesetzes vom 19. Mai 2010, in der jeweils
geltenden Fassung
(derzeit: Altenpfleger, Diätassistenten, Ergotherapeuten,
Hebammen und Entbindungspfleger, Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und
Krankenpfleger, Logopäden, Masseure und medizinische Bademeister, Orthoptisten,
pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapeuten, Podologen,
Rettungsassistenten sowie technische Assistenten in der Medizin),
8.
Heilpraktiker,
9.
selbständig
tätige Desinfektoren und
10. sonstige Heilberufe
zu Beginn und Beendigung einer selbständigen
Berufsausübung. Diese ist unverzüglich der für den Ort der Niederlassung
zuständigen Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes anzuzeigen. Unverzüglich
anzuzeigen sind auch nachträgliche Änderungen.
Zuständige
Behörde:
Landratsamt Vogtlandkreis
Gesundheitsamt
Postplatz
5
08523
Plauen
Benötigte
Unterlagen:
- Niederlassungsanzeige
oder formloses Schreiben und
- beglaubigte Kopie der
Approbations- bzw. Berufsurkunde
(bei Anzeige des Beginns der Berufsausübung)
Ansprechpartner ist Frau Kurschat, Tel. 03741/300-3505.
Über die
Erfüllung der Meldepflicht nach § 10 SächsGDG erhalten Sie eine amtsärztliche
Bescheinigung. Die Gebühren berechnen sich nach Sächsischem Kostenverzeichnis in
der jeweils gültigen Fassung.
Anmerkung:
Die
Anmeldungen zur Heilpraktikerprüfung erfolgen im Ordnungsamt des
Vogtlandkreises, Postplatz 5, 08523 Plauen bei Frau Richter (Tel.
03741/300-2519).