

Das
Vogtland
|
|
Vogtlandkreis aktuell
|
|
Gefahrgut
Bei der Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße müssen umfangreiche internationale und nationale Vorschriften eingehalten werden.
Der Transport von gefährlichen Gütern ist u. a. in der "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern" (GGVSEB) geregelt. Für bestimmte Gefahrgüter (genannt in Anlage 1 zur GGVSEB) wird im Straßenverkehr außerhalb von Autobahnen eine Fahrwegbestimmung nach § 35 GGVSEB benötigt. Der Vogtlandkreis hat für einige,häufig beförderte entzündbare Flüssigkeiten (zum Beispiel Benzin, Heizöle, Dieselkraftstoffe) und Gase (z.B. Gemisch Propan, Butan) ein Streckennetz innerhalb des Kreisgebietes freigegeben, auf denen die Transporte fahren dürfen. Die Angabe dieses Streckennetzes und die Auflistung der genehmigungsfreien Stoffe sind Inhalt der "Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter des Vogtlandkreises vom 11.12.2009. Diese Allgemeinverfügung einschließlich der dazugehörigen Karte kann vom Verkehrsamt des Vogtlandkreises, Postplatz 5 in 08523 Plauen bezogen werden.
Allgemeinverfügung Vogtlandkreis 01.01.2010.pdf
Anlage zur Allgemeinverfügung des Vogtlandkreises zur Bestimmung des Fahrweges für bestimmte gefährliche Güter
Verkehrsinformationssystem des Vogtlandkreises
Zum Zwecke der Anlieferung von Heizöl, Dieselkraftstoff, etc. und zum Transport von leeren ungereinigten Tanks in mit Verkehrszeichen 261 StVO (verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern) und VZ 269 StVO (Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung) gesperrten Strecken, kann die Straßenverkehrsbehörde auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erteilen.
Neben dem ausgefüllten Antrag sind die betreffenden Streckenabschnitte der gesperrten Straßen, die gültige HU - Bescheinigung und die Bescheinigung zur besonderen Zulassung von Fahrzeugen zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter (BF3 - Bescheinigung)vorzulegen.
- Antrag (Formular download)
Bei Gütern der Anlage 1 der GGVSEB und wenn die dort angegebene Masse der je Beförderungseinheit überschritten wird und die beförderten Güter nicht von der Allgemeinverfügung abgedeckt werden, ist der Fahrweg zu bestimmen. Beim Antrag auf Fahrwegbestimmung nach § 35 GGVSEB müssen folgende Angaben gemacht werden
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Transportzeitraum
- Bezeichnung des Ladegutes nach der GGVSEB
- Angabe der Gefahrgutklasse, Ziffer, Buchstabe nach GGVSEB
- Ausgangspunkt des Transportes
- Zielort des Transport.
- Antrag (Formular download)
Der Antrag in schriftlich per Post an das Verkehrsamt des Vogtlandkreises, Postplatz 5 in 08523 Plauen bzw. per Fax unter 03741 300 4053 mindestens 14 Tage vor Transportbeginn zu stellen.
Ansprechpartner:
Frau Constanze Ast
Sachgebietsleiterin
Postplatz 5
Telefon: 03741 / 300 2810
Fax: 03741 / 300 4053
e-mail: ast.constanze@vogtlandkreis.de
|
|

Video-Kanal - filmische Beiträge aus dem Vogtlandkreis
|
|
|
© 2012 Landratsamt Vogtlandkreis
|
|
|
Online-Service |
|
Info-Center |
|
|