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Immissionsschutz bei Baugenehmigungen und Bauleitplanungen
Generell gibt die Untere Immissionsschutzbehörde zu allen Baugeneh- migungen, Bauleitplanungen und Vorbescheiden im Bereich des öffentlichen Rechts immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen ab.
Ausgenommen sind Flugplätze, Anlagen, Geräte, Vorrichtungen sowie Kern- brennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe, die den Vorschriften des Atom- gesetzes oder einer hiernach erlassenen Rechtsverordnung unterliegen, oder soweit sich aus wasserrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder zum Schutz der Gewässer oder aus Vorschriften des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechts etwas anders ergibt.
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