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Vogtland
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Vogtlandkreis aktuell
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Anlagenüberwachung
Gemäß § 52 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) muss die zuständige Behörde die Einhaltung des BImschG und der auf diesem Gesetz gestützten Rechtsverordnungen überwachen.
Diese Tätigkeit gliedert sich in Regelüberwachungen und Anlassüberwachungen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass der Schutz der Allgemeinheit bzw. der Nachbarschaft nicht ausreichend ist. Des Weiteren besteht Handlungsbedarf bei Beschwerden zum Anlagenbetrieb (siehe)
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