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Vogtlandkreis aktuell

Anlagengenehmigungen



Genehmigungsbedürftige Anlagen

Für gewerbliche und industrielle Anlagen, von denen im Allgemeinen erhebliche schädliche Umwelteinwirkungen z.B. in Form von Lärm und Abgasen ausgehen können, hat der Gesetzgeber eine Genehmigungspflicht bestimmt. Diese Anlagen dürfen nur mit einer Genehmigung nach dem Bundesimmissions- schutzgesetz (BImschG) errichtet und betrieben werden (§ 4 BImschG)

Die "Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen" (04. BImschV) enthält in ihrem Anhang eine abschließende Auflistung aller Anlagen, die nur mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und betrieben werden dürfen.
Das Landratsamt ist zuständig für die Auftragsbearbeitung und Erteilung der meisten immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigungen. Umfang und Ablauf des Genehmigungsverfahrens sind in der "Verordnung über das Genehmigungsverfahren" (09. BImschV) geregelt.

Eine Genehmigung kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden. Die Verwendung eines einheitlichen Formularsatzes ist ebenso wie die Gliederung des Antrages verbindlich vorgeschrieben.

Die Antragsformulare können über den Link Formulare heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie auch die dort verfügbare Handlungsanleitung.

Da die Anforderungen an einen Genehmigungsantrag nach Inhalt und Umfang im Allgemeinen recht hoch sind, werden solche Anträge fast immer von darauf spezialisierten Ingenieurbüros erstellt.

Genehmigungsfreie Anlagen

Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, benötigen keine Genehmigung nach dem BImschG (siehe).

 



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