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Vogtlandkreis aktuell

Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum







Alle Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen einer Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Dazu gehören besonders:

1. motorsportliche Veranstaltungen, bei

- Start/Ziel von 30 Fahrzeuge und mehr am gleichen Platz,
- vorgeschriebener Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit,
- vorgeschriebener Streckenführung,
- der Sieger nach den meist gefahrenen Kilometern ermittelt wird,
- vorgeschriebener Fahrzeit,
- Durchführung von Sonderprüfungen oder
- Fahren im geschlossenen Verband.

2. Radrennen
- unter der Voraussetzung der Sperrung einer Straße

3. Radtouren,
- wenn mehr als 100 Personen teilnehmen
- wenn infolge der Benutzung des überörtlichen Straßennetzes mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist

4.Volksmärsche und Volksläufe
- wenn, mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz beansprucht wird.

5. Laufsport-Wettkampfveranstaltungen

6. Triathlonveranstaltungen oder auch Inlineskatewettkämpfe

7. Umzüge bei Volksfesten, Umzüge aus Anlass sonstiger Feste




Der Veranstalter hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und die erlaubniserteilende Behörde von allen Ansprüchen freitzustellen.

Für die Erlaubnis ist möglichst zwei Monate vor Verantsaltungsbeginn der Antrag bei dem Verkehrsamt des Vogtlandkreises in 08523 Plauen, Postplatz 5 zu stellen.

 



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