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Wissenswertes zum elektronischen Aufenthaltstitel
Durch Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01.09.2011 ist bei Antragstellung die Erfassung der biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke, Unterschrift) erforderlich. Deshalb erfolgt die Antragsannahme nach telefonischer Terminvereinbarung. Nur so können lange Wartezeiten und unnötig viele Vorsprachen in der Behörde vermieden werden.
Einen Formantrag zur Verlängerung des Aufenthaltstitels, eine Aufstellung der einzureichenden Unterlagen sowie einen Terminvorschlag zur Antragsabgabe erhalten Sie in der Regel ca. 2 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels von der Ausländerbehörde zugeschickt.
Sofern Sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und Ihr Pass abläuft, sorgen Sie bitte rechtzeitig für die Neuausstellung eines neuen Passes und vereinbaren mit uns einen Termin zum Übertrag des Aufenthaltstitels. Auch hierzu werden biometrische Daten erfasst (Lichtbild, Fingerabdrücke, Unterschrift).
Mit einer Bearbeitungszeit von 4 – 6 Wochen ist zu rechnen. Bitte beachten Sie dies im Hinblick auf eventuell beabsichtigte Auslandsaufenthalte.
Die Gebühr ist bei Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels zu entrichten.
Weitere Auskünfte erteilen die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde jederzeit gern.
Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) erfahren Sie auch direkt auf dieser Seite des BAMF.
Ausführliche Informationen des BAMF können Sie in deutscher und englischer Sprache in Form einer Broschüre hier herunterladen.
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