

Das
Vogtland
|
|
Vogtlandkreis aktuell
|
|
Die Satzung über die Verleihung des Vogtländischen Ehrenpreises
Gemäß § 3 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19.07.1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2003 (SächsGVBl. S. 49) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 14 der Hauptsatzung des Vogtlandkreises in der Neufassung vom 03.03.2003 hat der Kreistag des Vogtlandkreises folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der Vogtlandkreis stiftet einen Persönlichkeitspreis. Er ist mit einem Preis von 2000 Euro dotiert.
§ 2
Der Persönlichkeitspreis wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung um den Preis ist nicht statthaft.
§ 3
Der Persönlichkeitspreis wird an Bürgerinnen und Bürger des Landkreises verliehen, die sich aufrund ihres Lebenswerkes durch besondere Leistungen zum Wohl des Landkreises ausgezeichnet haben bzw. an Persönlichkeiten, die sich durch eine besondere Leistung hervor getan haben.
Der Preis kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden.
§ 4
Über die Verleihung des Persönlichkeitspreises entscheidet der Kreisausschuss des Vogtlandkreises auf Vorschlag des Landrates.
§ 5
Der Persönlichkeitspreis wird in feierlicher Form durch den Landrat überreicht. Für die Verleihung wird eine Urkunde mit Datum des Verleihungsbeschlusses ausgefertigt und vom Landrat unterzeichnet.
§ 6
Mit der Überreichung geht der Persönlichkeitspreis in das Eigentum der/des Geehrten über.
Besondere Rechte sind mit der Verleihung nicht verbunden.
§ 7
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Plauen, den 03.07.2003
Dr. Lenk
Landrat
|
|

Video-Kanal - filmische Beiträge aus dem Vogtlandkreis
|
|
|
© 2012 Landratsamt Vogtlandkreis
|
|