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Vogtlandkreis aktuell

Kriegsopferfürsorge/Entschädigungsrecht



Empfänger von Kriegsopferrente können hier unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Leistungen nach dem Bundesverordnungsgesetz/KriegsopferfürsorgeVO z. B. in Form von:
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Erholungshilfe
  • Kfz/Taxi-Hilfe
  • Wohnungshilfe
beantragen.

Anspruchsberechtigte werden von Mitarbeitern des Landratsamtes beraten.

Zusätzlich zur Kriegsopferfürsorge können Bürger auch Beratungen zu nachfolgend genannten Gesetzen sowie Hilfe bei entsprechender Antragstellung erhalten.
  • 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
  • Häftlingshilfe-Gesetz
  • Heimkehrerstiftungs-Gesetz
  • Allgemeines Kriegsfolgen-Gesetz
  • Soldatenversorgungs-Gesetz
  • Opferentschädigungs-Gesetz
  • Kriegsgräberfürsorge

 



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