

Das
Vogtland
|
|
Vogtlandkreis aktuell
|
|
Erlass von Verkehrsrechtlichen Anordnungen von Verkehrszeichen , Leiteinrichtungen und Lichtsignalanlagen im bestehenden Straßennetz
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) listet eine Vielzahl von Verkehrszeichen auf. 1997 und 2009 wurde die Straßenverkehrsordnung novelliert. Seither ist der Landkreis verpflichtet,"bei der Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen restriktiv zu verfahren und stets zu prüfen, ob die vorgesehene Beschilderung zwingend erforderlich ist". In den § 39 und 45 StVO heißt es: Verkehrszeichen dürfen nur noch dort angeordnet werden, wenn die Gefahrenlage das "allgemeine Risiko" erheblich übersteigt. Das Prinzip lautet." So wenig Verkehrszeichen wie möglich anordnen".
Der Landkreis ist für die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, ausgenommen der Territorien der Großen Kreisstädte Auerbach, Oelsnitz, Plauen und Reichenbach zuständig.
Die kreisangehörigen Gemeinden sind für die Gemeindestraßen verantwortlich.
Eventuelle Hinweise oder Anträge zur Beschilderung, Markierung bzw. Verkehrseinrichtungen richten Sie bitte formlos an das Sachgebiet Verkehrslenkung und - Sicherung.
Ansprechpartner:
Frau Peltsch, Susann
Postplatz 5
08523 Plauen
Telefon: 03741 / 300 2815
Fax: 03741 / 300 4053
e-mail: peltsch.susann@vogtlandkreis.de
|
|

Video-Kanal - filmische Beiträge aus dem Vogtlandkreis
|
|
|
© 2012 Landratsamt Vogtlandkreis
|
|
|
Online-Service |
|
Info-Center |
|
|