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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII gehen der HIlfe zum Lebensunterhalt vor.
Zuständig für die Leistungsgewährung sowie bei allen Fragen sind die jeweiligen Sozialhilfeträger.
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