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Vogtlandkreis aktuell

Auswärtige Unterbringung



Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung (SächsUVO) sind die Landkreise und Kreisfreien Städte ab dem 01.01.2009 für die finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung entsprechend § 38a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen zuständig. Schüler mit Hauptwohnsitz im Vogtlandkreis müssen den Antrag beim Landratsamt Vogtlandkreis, SG Schulverwaltung, Kultur und Sport, Neundorfer Str. 94/96 in 08523 Plauen einreichen. Die folgenden Anträge und Merkblätter stehen durch Nutzung des Formularservice von Sachsen macht Schule zur Verfügung:
  • Antrag auf Gewährung einer Unterstützung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Berufsschulunterrichtes
  • Antrag

  • Merkblatt zur finanziellen Unterstützung für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
  • Merkblatt

  • Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für Internatsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
  • Antrag

  • Merkblatt zur finanziellen Unterstützung für Internatsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
  • Merkblatt

 



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