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Vogtlandkreis aktuell

Visumverfahren



Visumpflicht
Grundsätzlich ist für die Einreise von Ausländern ein Aufenthaltstitel erforderlich. Der Aufenthaltstitel ist in Form eines Visums vor der Einreise bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.

Visumbefreiung
Ausnahmen gelten

  • gemäß § 15 Aufenthaltsverordnung für Staatsangehörige der in Anhang II der Verordnung(EG) Nr. 539/2001 in der jeweils geltenden Fassung genannten Staaten, welche für Nutzungsaufenthalte bis zu drei Monaten keinen Aufenthaltstitel benötigen, wenn sie einen gültigen Pass besitzen und keine Erwerbstätigkeit aufnahmen,
  • für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der anderen Staaten der EWR, der Schweiz, der USA, Kanada, Australien, Israel, Neuseeland, der Republik Korea und Japan, die nach der Einreise den entsprechenden Aufenthaltstitel einholen können,
  • für ausländische Ehegatten Deutscher unter den in der Aufenthaltsverordnung genannten Voraussetzungen,
  • für weitere in § 39 Aufenthaltsverordnung geregelte Ausnahmefälle.

Die Nichtbeachtung der Visumvorschriften begründet gemäß § 5 Aufenthaltsgesetz einen allgemeinen Versagungsgrund und kann zur Versagung des Aufenthaltstitels führen, sofern Ausnahmen nicht vorgesehen sind.

 



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